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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 68. Band, (Jahrgang 1871)

42

Schulte.

des  Johannes  entnommen;  sie  einzeln  nachzuweisen  ist  offenbar ­
  unnöthig
Merkwürdigerweise  gibt  sich  unser  Autor  trotz  der  colossalen
  Benutzung  von  Johannes  nicht  gerade  als  seinen  Anhänger ­
  zu  erkennen,  weil  er  ihn  nicht  nur  wiederholt,  wie
schon  die  angeführte  Stelle  beweist,  kritisirt,  sondern  sich  in
einen  gewissen  Gegensatz  zu  ihm  stellt,  wenn  er  sagt:
zu  c.  29.  D.IV.  de  cons.  Fol.  283 b .  ,ex  quibus  videtur,
sicut  magistro  Jo.  et  sequacibus  suis/
C.  XXX.  q.  4.  Fol.  242".  ,Jo.  et  eius  sequaces  dicunt
ita/
Viele  Citate  bezwecken  lediglich  dessen  Meinung  zu  widerlegen, ­
  z.  B.  die  Fol.  80",  158",  176"  und  die  drei  zuletzt  angeführten ­
  nebst  andern.  Mir  scheint,  das  öftere  und  ausdrückliche ­
  Citiren  von  Johannes  hat  vorzüglich  darin  seinen  Grund,
dass  er  solche  Stellen  als  dessen  eigene  Meinung  anführt, ­
  während  er  die  stillschweigend  herübergenommenen  als
von  Anderen  herrührend  gewissermassen  als  literarisches  Gemeingut ­
  ansieht.  Bei  vielen  Stellen  trifft  dies  unbedingt  zu,
um  so  mehr,  als  eben  Johannes  den  grössten  Theil  seines
Werkes  lediglich  compilirt  hat,  ebenso  Rufin  und  Stephan  aus
Paucapalea  und  Rolandus  entlehnen.  Da  ich  aber  für  diesen
Zweck  nicht  alle  Stellen  verglichen  habe,  noch  auch  vergleichen ­
  konnte,  indem  ich  nur  von  einigen  Werken  selbst
gemachte  Copien  besitze,  die  anderen  nicht  mehr  zur  Hand
habe,  will  ich  meine  Ansicht  nicht  als  eine  sichere  hinstellen.

6.

Neben  Johannes  ruhet  diese  Summe  vorzüglich  auf  der
des  Gandulphus.  Wie  weit  aber  dieser  Canonist  dem  Autor
Material  geliefert  hat,  kann  ich  nicht  sagen,  weil  dessen  Summe
mir  bisher  nicht  bekannt  geworden  ist  und  ich  eben  so  wenig
1  Maassen,  Beiträge  S.  27,  erwähnt  schon,  dass  Cod.  lat.  Monac.  10244
(Pal.  M.  244)  Glossen  des  Joh.  Fav.  enthalte  und  auch  H  u  g  n  c  c  i  o  solche
anführe.  Ich  kenne  verschiedene  Handschriften  des  Decrets,  welche  die
Glosse  des  Joh.  Fav.  haben,  die  meisten  Cod.  Trevirensis  (Stadtbibi.)
906,  mbr  Fol.  s.  XIII.,  dann  Bamb.  P.  I.  16.  mbr.  Fol.  s.  XIII.  Ersterer
  ist  für  die  Glossen  des  Decrets  einer  der  wichtigsten;  ich  habe  ihn
eingehend  untersucht.
            
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