Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 68. Band, (Jahrgang 1871)

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Schulte. 
Weise benutzt, als Johannes. Indessen halte ich dies für nicht 
zutreffend, aus folgenden Gründen. Erstens nimmt er oft wört 
lich alle Erörterungen zu einer Distinction u. s. w. auf, wie sie 
Johannes hat, was für diese Theile jene Annahme ausschliesst. 
Zweitens ist ihm offenbar die Summe des Johannes die ste 
hende Summe. Dies ergibt sich daraus, dass er mit sehr 
wenigen Ausnahmen die Historiae auslässt, aber jedesmal, 
wo Johannes eine solche hat, darauf mit der Bemerkung ver 
weist: ,Tangit historiam', wobei selten noch etwa die Stelle 
der Bibel citirt wird. Solches hatte nur einen Sinn, wenn ein 
bekanntes Werk alle diese historiae enthielt. Das war eben 
Johannes Summe. Drittens hatte er in dem ihm, wie sich 
zeigen wird, bekannten Simon de Bisiniano ein Vorbild, in 
dem auch dieser die Summe des Johannes regelmässig allein 
benutzt. Zugleich dürfte dieser Vorgang beweisen, dass die 
Summe des Johannes allmälig vorzugsweise als eine anerkannte 
Summe galt. Ein Blick in des Huguccio Summe lehrt ein 
Gleiches. Uebrigens lässt sich annehmen, dass unser Autor 
Rufin und Stephan gekannt hat. 
5. 
Trotz der gleichen Compilationsmethode, die man heutigen 
Tages als eine plagiatorische bezeichnen müsste, weicht aber 
unsere Summe von der des Johannes bedeutend auch in der 
Art der Aufnahme ab. Zwar heisst es unzähligemalen Qui 
dam dicunk, ,alii dicunt‘, wenngleich das Angeführte wört 
lich bei Johannes steht. Aber dieser wird nicht blos ein paar 
mal citirt, sondern nach meinen Notaten auf einundfünfzig 
Seiten und auf vielen wiederholt, bald blos mit ,secundum 
Jo.‘, ,Jo. dicit' u. dgl., bald auch ,in summa Jo/ 1 . Den 
Zusatz Faventinus habe ich nirgends gefunden. Weil aber 
alle Stellen, zu welchen Johannes angeführt wird, in dessen 
Summe stehen (ich habe sie sämmtlich im Cod. Bainb. P. II. 
27 nachgesehen), so ist ausser Zweifel, dass mit Jo. nur Jo 
hannes von Faenza gemeint ist. 
1 z. B. zu c. 1. D. I. ,quae habentur in summa Jo.‘ fol. 3“. f. 80“. ,ut 
in summa Jo. dicitur. 1 f. 252“. ,solutiones tarnen ponuntur in summa 
Joh’is’,
	        
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