Homerische Studien.
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ÖTtet, auret, Titos, toutsT (Ahrens I)i;il. clor. 361) gleichstellen. Für
die Wandlung des ot zu st bietet einen Beleg das Menandrische
ciV.si (vergl. Herodian I 504, 16, II 463, 31 ed. Lentz). Anders
freilich Usener in Fleckeisen’s Jalirb. 1865, 255 ff. Das t finden
wir.in folgenden: ags-pi-tt A637, ävat|j.wrt P363, a 149, avourcjit X371,
av.Spum' 0 228, «vu>iar( 3 92, acxouot' 0 512, 0 476, X304, aiitovu/i
0 197, K182, gcTao-ist/j W 358, Tpiaxot/t K473 (dagegen
xpioxot■/&. Hes. Theog. 727); letzteres freilich vor starker Interpunction
in cler zweiten, vorletztes vor schwacher in der dritten
Cäsur und noch dazu vor er. Kurzes t hingegen erscheint in
s'/yjti o319, x86, u42, jjifcjtaXucjTf 11776, 2 20, o>40, |AeXet<ra 0409,
Stap.sXimt 1291, tr 339 ohne Ausnahme. Hieher stellt Roscher
(in Curtius’ Stud. III 143 ff.) die Formen p-rp/j., var/t, oX/t, fp/j..
Wie nun hier langes und kurzes t nebeneinander aber an verschiedenen
Wörtern erscheint, so könnte es nichts auffallendes
haben, dass gerade ak'.q seine ursprüngliche Quantität in einigen
Fällen gewahrt, und es wäre somit eine Zwischenstufe gefunden,
welche der Deutung dieser Formen als pluralischer
Locative eine recht erwünschte Bestätigung brächte. Somit
sind sämmtliche Verlängerungen der Endung tc erledigt. Von
iv bleibt noch eine nicht geringe Anzahl übrig.
Zunächst das iv des Duals : ixxouv avcpoucrsv T 396 (5) vergl.
E13, wp.ottv ebsXxaOat N 511(2), cop.ottv atpeXoigsOa 11560, up.ottv
axoXotiaop,at £219, axa6p.oT;iv sxdxepOe £19(2), vtotv ayctijavxo 4 211(2),
ctpöiv eaogatxl71. ,Das Suffix des Duals ist in seiner Grundform
blijäms und für eine ältere Spracliperiode des Griechischen
-fiv, ; einc Verkürzung und Veränderung einer älteren Form,
die etwa -<puov gelautet hat' (Schleicher Comp. 2 590). Dies
<ptv muss sein o, ehe es dasselbe gänzlich einbüsste, in F verwandelt
haben (Leo Meyer Lat. u. Griech. Decliu. 63). Und
hätte die Endung iv ihre ursprüngliche Länge nicht mehr behauptet,
so könnte das Schwinden des F ihm dieselbe wieder
zurückgegeben haben, nach dem von Ebel (Zs. f. vergl. Spr.
IV 171) erkannten Gesetz, dass die Spiranten F und j einen
der Nachbarvocale im Ausfall verlängern,, oder vielmehr eine
Art Contraetion mit ihnen eingehen (vergl. Leo Meyer VG.
I 307 und Delbrück in Curtius’ Stud. 11 194 ff.). Wer in
den angeführten Dualendungen eine Reminiscenz an diese ursprüngliche
Quantität in Abrede stellt, wird den argen Zufall