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H a r t e 1.
Eigennamen haften, also Erweiterung einer Licenz, wenn auch
nicht aus zwingendem, so doch aus verlockendem Grunde vorliegt
(Theog. 218 = 911. 227. 341). Von den Eigennamen
heisst es bei Bekk. Anecd. 1176: « evTiO^sva -/wX'ov
TioiouGi TtoXXaxtc xov axi'^ov y.ai 8ia xouxo 6 xaxeippövYjas xo
/_ps'.wo£c xou pixpou Sta xvjv avctYJWjv xyjc tr/oiac. Wir sehen mithin
nicht ein Gebiet epischer Licenzen über den Bereich der
Antiquitäten sich erweitern, sondern das Gebiet der Antiquitäten
sich verengen; die Antiquität kann nur dort ihre Existenz
behaupten, wo sie der Damm einer festen Formel gegen
Vernichtung schützt. Allerdings setzt Curtius die Vermehrung
dieser Licenzen in die Zeit, da sich der Dialect der
epischen Sängerschulen constituirte, das ist erheblich früher
als die muthmassliche Zeit der Hesiodischen und Hymnenpoesie.
Aber hat es etwas Wahrscheinliches, gleichsam eine
doppelte Strömung in der Verstechnik anzunehmen, indem
anfangs der Kreis metrischer Licenzen in entschiedener Ausbreitung
begriffen wäre, und gegen Ende ebenso entschieden
zurückgedämmt würde? Derartiges erfahren wir auf dem Gebiete
der Kunstpoesie. ln der älteren epischen Poesie ist
dafür kein Boden, liier gehen prosodische Wandlungen mit
den Wandlungen des Sprachlebens Hand in Hand. Auf die
späteren griechischen Kunstepiker, bei denen zahlreiche Verlängerungen
getroffen werden, denen es an vollkommen passenden
Mustern in den homerischen Gedichten mangelt, wird
man sich nicht berufen und etwa annehmen können, dass die
fehlenden Muster mit der nachhomerischen Epik untergingen;
denn diese Freiheiten haben ihren Grund vielmehr darin, dass
die Dichter sich aus den homerischen Fällen Kegeln abstrahirten,
die nothwendig zu Anwendungen über den Kreis der
vorliegenden Induction hinaus führen mussten, z. B. dass vor
Liquiden überhaupt gelängt werden könne. Es würde zu
weit führen und für diese Untersuchung ohne Nutzen sein,
dies durch Herzählung der von Hermann (Orpli. 699 ff.) gesammelten
Beispiele, die sich leicht vermehren lassen, näher
zu begründen.
Warum aber Hessen die Hymnendichter und Hesiod Freiheiten
fallen, die den Bau des Verses nur zu erleichtern im
Stande waren und die in so namhafter Zahl in den Homeri-