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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 68. Band, (Jahrgang 1871)

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Sehen  kl.

(denn  so  ist  mit  Friesemann  für  aures  zu  schreiben)  einen
Doppel  punct,  und  man  wird  an  beiden  Stellen  nichts  mehr
auszusetzen  finden.  Der  Versuch  Ph.  Wagners  (Neue  Jahrb.
89,  395)  der  ersteren  Stelle  durch  eine  andere  Interpunction
aufzuhelfen  ist  ganz  verkehrt.  Merkwürdig  ist  die  Corruptel
IV,  303  enim,  das  freilich  blos  durch  n  bezeichnet  wurde  und
daher  auch  I,  17  in  in  übergangen  ist,  statt  ubi  oder  uti;  sie
kann  aber  einigermassen  begreiflich  machen,  wie  VIII,  67  ut
aus  nam,  das  meiner  Ansicht  nach  herzustellen  ist,  entstanden
sein  kann;  Jason  schweigt,  weil  ihn  ein  Entsetzen  vor  der
Jungfrau  anwandelt,  welche  über  solche  Zauberkräfte  gebietet.
Ph.  Wagner  hat  mit  Recht  ut  verworfen  (Neue  Jahrb.  89,  404),
aber  seine  Conjectur  subiit  discriminis  geht  viel  zu  weit.  Ich
schliesse  hieran  gleich  einige  Verbesserungen  solcher  Fehler
in  kleinen  Wörtchen,  die  in  V  nur  vereinzelt  Vorkommen,  nämlich ­
  vel  statt  et  IV,  716,  worüber  schon  S.  340  gesprochen  wurde,
IV,  675  nil  fallis  statt  vel  fallit  (gewöhnlich  schreibt  man  nach
einer  sinnlosen  Conjectur  von  Sabellicus,  die  auch  angeblich  in
C  gestanden  haben  soll,  vel  fallor;  dem  Sinne  wenigstens  ist
Peerlkamp  [zu  Verg.  Aen.  II,  701]  mit  seinem  Vorschläge  nec
fallor  näher  gekommen),  V,  412  Sol  statt  at  (indem  Sol  in  vel
und  dann  weiter  in  at  verderbt  wurde),  endlich  VII,  198  o  für
si  (vgl.  VIII,  10).  Sie  bedürfen  wol  sämmtlich  keiner  weiteren ­
  Rechtfertigung.
Nicht  wenige  Fehler  in  unseren  Handschriften  stammen
daher,  dass  die  Abschreiber  den  Buchstaben  h,  der  für  sie
keine  Geltung  hatte,  bald  au'sliessen,  bald  wieder  da,  wo  er
nicht  berechtigt  war,  zusetzten.  Solche  Fehler  finden  sich  auch
in  V;  nur  stammen  sie  nicht  von  den  deutschen  Schreibern
desselben  her,  sondern  fanden  sich  schon  in  dem  alten  Codex,
der  ihnen  vorlag.  So  steht  VII,  76  in  V  hac  für  ac  (in  der
Bon.  II  verbessert),  VI,  458  ac  in  M  statt  hanc  C,  II,  233  Ms
V  statt  it  (von  Sabellicus  hergestellt).  Diese  Bemerkung  ist
nicht  unwichtig  für  die  Verbesserung  der  verderbten  Stelle  I,
524  et  generös  vocat  et  iimctas  sibi  sanguine  terras.  Thilo  hat
hier  dem  Sinne  nach  ganz  entsprechend  vermuthet  et  generi
vocat  adiunctas  s.  s.  f.;  nur  vermissen  wir  bei  terras  eine  nähere
Bezeichnung,  sei  es  durch  ein  Adjoctiv  oder  einen  Genetiv  oder
ein  Pronomen;  denn  generi  wird  man  wol  nicht  mit  terras
            
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