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Sehen kl.
(denn so ist mit Friesemann für aures zu schreiben) einen
Doppel punct, und man wird an beiden Stellen nichts mehr
auszusetzen finden. Der Versuch Ph. Wagners (Neue Jahrb.
89, 395) der ersteren Stelle durch eine andere Interpunction
aufzuhelfen ist ganz verkehrt. Merkwürdig ist die Corruptel
IV, 303 enim, das freilich blos durch n bezeichnet wurde und
daher auch I, 17 in in übergangen ist, statt ubi oder uti; sie
kann aber einigermassen begreiflich machen, wie VIII, 67 ut
aus nam, das meiner Ansicht nach herzustellen ist, entstanden
sein kann; Jason schweigt, weil ihn ein Entsetzen vor der
Jungfrau anwandelt, welche über solche Zauberkräfte gebietet.
Ph. Wagner hat mit Recht ut verworfen (Neue Jahrb. 89, 404),
aber seine Conjectur subiit discriminis geht viel zu weit. Ich
schliesse hieran gleich einige Verbesserungen solcher Fehler
in kleinen Wörtchen, die in V nur vereinzelt Vorkommen, nämlich
vel statt et IV, 716, worüber schon S. 340 gesprochen wurde,
IV, 675 nil fallis statt vel fallit (gewöhnlich schreibt man nach
einer sinnlosen Conjectur von Sabellicus, die auch angeblich in
C gestanden haben soll, vel fallor; dem Sinne wenigstens ist
Peerlkamp [zu Verg. Aen. II, 701] mit seinem Vorschläge nec
fallor näher gekommen), V, 412 Sol statt at (indem Sol in vel
und dann weiter in at verderbt wurde), endlich VII, 198 o für
si (vgl. VIII, 10). Sie bedürfen wol sämmtlich keiner weiteren
Rechtfertigung.
Nicht wenige Fehler in unseren Handschriften stammen
daher, dass die Abschreiber den Buchstaben h, der für sie
keine Geltung hatte, bald au'sliessen, bald wieder da, wo er
nicht berechtigt war, zusetzten. Solche Fehler finden sich auch
in V; nur stammen sie nicht von den deutschen Schreibern
desselben her, sondern fanden sich schon in dem alten Codex,
der ihnen vorlag. So steht VII, 76 in V hac für ac (in der
Bon. II verbessert), VI, 458 ac in M statt hanc C, II, 233 Ms
V statt it (von Sabellicus hergestellt). Diese Bemerkung ist
nicht unwichtig für die Verbesserung der verderbten Stelle I,
524 et generös vocat et iimctas sibi sanguine terras. Thilo hat
hier dem Sinne nach ganz entsprechend vermuthet et generi
vocat adiunctas s. s. f.; nur vermissen wir bei terras eine nähere
Bezeichnung, sei es durch ein Adjoctiv oder einen Genetiv oder
ein Pronomen; denn generi wird man wol nicht mit terras