Studien zu den Argonautica des Valerius Flaccus.
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ferner die Conjecturen, wo nicht die Ueberlieferung allzu willkürlich
umgeändert ist, deutlich auf die Losearten in V zurückgehen,
z. B. IV, 42G, V, 114, VI, 208 u. dgl., so ist damit
wol der Beweis geliefert, dass C eine junge Handschrift war,
die ebenso wie alle anderen V zur Quelle hatte, und einen von
italiänischen Gelehrten stark überarbeiteten Text darbot.
Ganz ähnlich verhält es sich mit den anderen Codices
des fünfzehnten Jahrhunderts, von denen M, der Vaticanus
1653, der Codex Burmanns' 2 ) und der von Thomas Coke näher
bekannt sind. So sind z. B. in M manche Lücken recht ansprechend
ergänzt, wie IV, 65, VIII, 83, 228, kleinerer Supplemente,
wie iam, in, est I, 16, 750, VIII, 39, 170 nicht zu gedenken;
aber illum ttgo tu I, 202, das in allen Texten steht,
hat keine Wahrscheinlichkeit, da den Zügen in V ille mi . .
doch ille mihi (nämlich jjoenas clabit) viel näher liegt, und der
Vers I, 45 erweist sich ebenso, wie jener nach VIII, 462, auf
den ersten Blick als unecht. Ebenso sind die Conjecturen in
M bald recht gelungen, bald willkürlich oder geradezu verkehrt.
Darüber noch weiter zu sprechen und nachzuweisen, dass auch
M keine andere Quelle als V hat, halte ich, trotzdem Meynke
(Quaest. Val. 22) daran zweifelt, für überflüssig. Ich bemerke
nur, dass M ebenso wie C bloss die Abschrift eines verbesserten
Textes ist, und zwar eine sehr incorrecte, die auf einen nachlässigen
und gedankenlosen Schreiber seldiessen lässt. Der
Vat. 1653, der Vaticanus II des Hcinsius, hat einiges Interesse
dadurch, dass aus einem ihm sehr ähnlichen Codex die editio
princeps (Bologna 1474) geflossen ist. Da Jleinsius und Thilo
nur einige Lescarten desselben, und letztere meistens nur da,
wo Blätter in V verloren sind, mitgctheilt haben, so gebe ich
hier, um eine; genauere Kenntniss dieser Handschrift zu ermöglichen,
nach dem Texte Thilo’s eine Collation von 300 Versen
des ersten Buches, welche ich Hrn. Dr. Hugo Hinck in Rom
verdanke. Mehr abdrucken zu lassen lohnt nicht die Mühe.
42 ) Ist, der Codex des Burmann, dessen Herkunft er bloss mit den Worten
andeutet: ,unum adlrihuimus, sed neque vetustum neque ualde accuratinn,
cuius usum ante viginti annos quidam nobis concessit et ex quo varias
quaädam tection.es excerjDsimus (Praef. ]>. XXXI)‘ identisch mit dem Vossianus,
den er einigemale erwähnt, ohne seiner in der Vorrede gedacht
zu haben?
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