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Schenk!.
eben angeführten Beispiele aus Statins, einem im Mittelalter
vielgelesenen Dichter, hinführen konnten. Die Uebereinstimmung
mit C beweist noch nichts, da sie recht wol eine zufällige
sein kann. Warum soll nicht der Gelehrte, von welchem
die Textesrecension in C herrührt, hier, wie I, 330, VII, 229,
VII, 513, wo C ebenfalls raucos, redit itque und clulces bietet,
auf dieselbe Vermuthung wie der ältere Excerptor verfallen
sein? Natürlich sehe ich in C, wie ich gleich nach weisen werde,
auch nur eine italiänische Abschrift von V. Ist nun jenes
polumque eine blosse Conjectur, so ist es noch sehr fraglich,
ob damit die richtige Leseart hergestellt ist; denn wie sollte
polumque je in cretamque verderbt worden sein? Meynke (Quaest.
Val. p. 10) vermuthet, dass Jemand, der sich an das stürmische
Meer bei Kreta oder an die kretensischen Seeräuber erinnerte,
jenes Wort beigeschrieben und dies polumque verdrängt habe.
Aber derartige Glossen lassen sich in V nirgends nachweisen,
und es wäre doch sehr wunderbar, wenn dieser sciolus nur an einer
Stelle seineSpur hinterlassen hätte. Viel mehr Wahrscheinlichkeit
hat die Ansicht Thilos (LX), dass über polumque die Glosse
caelumque geschrieben war, welche in cretamque verderbt das
echte Wort verdrängte. Doch noch näher liegt der Gedanke,
den schon Jacobus Mycillus hatte, cretamque sei aus fretumque
entstanden. Es ist nun möglich, dass fretum als Glosse zu
pontum an die Stelle von polum trat, es kann aber auch Jemand
pontum als Synonymum von fretum beigeschrieben und dies
sich später statt des echten caelum in den Vers eingeschlichen
haben; denn auch die Verbindung’ caelumque fretumque ist nicht
ungewöhnlich, z. B. Luc. V, 413, Stat. Theb. III, 308.
Es lassen sich aber, wie Meynke (Quaest. Val. p. 25)
zeigt, wirklich noch alte Handschriften neben V nachweisen,
und zwar zuerst ein Codex in einem Kataloge der Bibliothek
von Bobbio bei Muratori Ant. Ital. III, 818 ff., welcher Katalog
im 10. Jahrhunderte geschrieben ist. Allerdings heisst es in
diesem Verzeichnisse (p. 821) ,Generalium sententiarum librwrn
I, in quo Lucii Annaei Senecae, Valerii Flacci Uber I, Aratoris
subdiaconi de actibus apostolorum Uber metricus I, Phocae de
grcmmatica librum unum‘ So undeutlich auch diese Notiz ist,
so scheint doch daraus hervorzugehen, dass die Sentenzen aus
Seneca, Valerius und Arator in einem Bande vereinigt waren.