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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 68. Band, (Jahrgang 1871)

Studien  zu  den  Argonautica  dös  Valerius  Flaccus.

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auch  in  der  Benützung  einzelner  Verse  aus  dem  Eingänge  seiner
Aratea  offenbart 2 ),  sondern  an  die  bedeutungsvollen  Worte  (15  ff.):

spielt,  welche  in  Lyon  ihren  für  Domitian  sehr  unerwünschten  Abschluss
fand  (vgl.  Jmhof  S.  29  ff.).  Man  sieht,  dass  in  diesem  Falle  der  Titel
allein  nicht  entscheidende  Beweiskraft  hat.  Nun  erheben  sich  aber  gegen
die  Autorschaft  des  Germanieus,  des  Sohnes  des  Drusus,  gegründete  Bedenken. ­
  Da  nach  v.  558  ff.  das  Gedicht  erst  nach  dem  Tode  des  Augustus
abgefasst  ist,  so  müsste  unter  genitor  im  zweiten  Verse  des  Prooemium
Tiberius  zu  verstehen  sein;  wie  komisch  es  sich  aber  ausnimmt,  wenn
der  siebenundzwanzigjährige  Germanieus  (so  alt  war  er  nämlich  beim
Regierungsantritte  des  Tiberius)  diesem  die  Erstlinge  seiner  gelehrten
Müsse  weiht,  das  hat  Rutgers  mit  Recht  hervorgehoben  und  diesen  Grund
wird  man  mit  aller  Künstelei  nicht  hinwegdeuteln  können.  Jedenfalls
war  Germanieus  schon  bei  Lebzeiten  des  Augustus  als  Dichter  aufgetreten,
wie  man  wenigstens  aus  Plin.  N.  H.  VIII,  42,  155  scliliessen  kann,  so
dass  er  die  Aratea  nicht  als  primitias  bezeichnen  konnte.  Auch  die  vielfachen ­
  Aeusserungen  des  Ovid  über  Germanieus  als  Dichter  (Fast.  I,
19  ff.,  ex  Pont.  II,  5,  53  ff.,  IV,  8,  67  ff.)  machen  keineswegs  den  Eindruck, ­
  als  ob  dieser  erst  in  den  Jahren  15—17  n.  Chr.  schüchterne  Versuche ­
  in  der  Dichtkunst  gemacht  habe.  Dagegen  passt  alles  im  Prooemium ­
  auf  Domitian;  er  konnte  recht  wol  seine  dichterischen  Studien,
welche  er  als  Maske  anzunehmen  für  gut  fand,  mit  einer  Uebersetzung
des  Aratos  beginnen  und  hatte  seine  guten  Gründe  mit  einer  Widmung
derselben  vor  seinen  Vater  hinzutreten.  So  erklärt  sich,  genitor  ganz  ungezwungen ­
  und  die  Verse  9  f.  si  non  tanta  quies  te  praeside  puppibus
aequor  cultorique  davet  terrae,  procul  arma  silerent,  sowie  die  Worte  pax
tua  (v.  16)  beziehen  sich  auf  die  Schliessung  des  Janustempels,  welche
nach  Beendigung  des  Judäischen  Krieges  im  September  des  Jahres  70
erfolgte  (Oros.  VII,  9).  Ein  weiterer  Grund  für  Domitian  als  Verfasser
der  Aratea  liegt  darin,  dass  Valerius  den  Eingang  dieses  Gedichtes  für
sein  Prooemium  benützt  hat.  Wer  kann  verkennen,  dass  genitor  bei  Valerius ­
  (v.  16)  auf  jenes  genitor  (im  zweiten  Verse  der  Aratea)  zurückgeht;
auch  sind  die  Verse  17  f.  neque  enim  Tyriis  Cynosura  carinis  certior  aut
Grats  Helice  servanda  magistris  offenbar  mit  Rücksicht  auf  v.  40  f.  dat
Qrais  Helice  cursus  maioribus  astris,  Phoenicas  Cynosura  regit,  v.  21  haec
ut  Latias  vox  impleat  urbes  mit  Hinblick  auf  v.  15  haec  ego  dum  Latiis
conor  praedicere  Musis  gedichtet,  indem  sich  Valerius  als  Bearbeiter  der
Argonautica  des  Apollonios  Rhodios  dem  Domitian  als  Uebersetzer  des
Aratos  gegeniiberstellt.  Ueberhaupt  lässt,  sich  jene  Weissagung  von  der
einstigen  Verwandlung  des  Vespasian  in  ein  glänzendes  Sternbild  an  dieser ­
  Stelle  nur  begreifen,  wenn  man  sich  die  Beziehung  auf  die  Aratea
des  Domitian  klar  macht.  Dass  dieser  ausser  den  Aratea  sich  auch  noch
in  der  epischen  Dichtung  versucht,  wenigstens  ein  Epos  begonnen  hat,
erhellt  aus  Quintilian  X,'1,  91  und  wahrscheinlich  wird  dieses  Epos  nach
Valerius  (12  ff.)  den  Judäischen  Krieg  zum  Gegenstand  gehabt  haben.
            
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