Boiträge aus dem Rg-Voda.
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Einwirkung auf den Accent des Verbum den nur erläuternden
Wörtern gleichgestellt werden können.
Möge auch 1. 140. 8 erwähnt sein:
täsäm jaräm pramuncänn eti nänadat
Ihr, der Finger Geräusch ablösend zieht er tosend. Da es
sich nicht um zwei Objecte handelt, kann das Verbum nicht
unbetont sein und demnach ist 1. 140. 5 eti als von yad abhängig
zu fassen.
Endlich 1. 164. 44. d)
dhräjir ekasya dadrce nä rüpäm
Der Zug des Windes wird wahrgenommen, nicht seine
Gestalt. Auch hier erklärt Bhäshika Sütra §. 26 die Tonlosigkeit
hinreichend; vgl. Atharva Veda 9. 10. 26, wo dieselbe
Stelle unbetont, während Atharva Veda 10. 8. 8 richtig betont:
äyätam asya dadrije nä yätdm.
„B“ Das Verbum erscheint im Relativsatz immer betont; ist
es mit einer Präposition zusammengesetzt, so verliert diese
ihren Ton, es wäre denn, sie stünde am Anfang eines Satzabschnittes
oder Satzes. Dies geschieht natürlich auch in den
selteneren Fällen, wenn in der sanhitä Präposition und Verbum
ungetrennt erscheinen 9. 61. 5
ye te pavitram ürmäyo
’bhikshäranti dhärayah
andere Beispiele: 1. 49. 2, 1. 49. 4, 1. 52. 6, 9. 14. 2 etc.
Diese Regel wurde von Whitney 394 aufgestellt ,the
sanskrt verb retains in a dependent clause its own proper accent;
& that, too, even at the cost, in case the verb bo one
com pounded with a preposition, of the accent of the prefixed
preposition/ The dependent clause is wont, to be introduced
by some word of such signification äs necessarily conditions
its dependency, a relative or subordinating conjunction, 1 — die
Frage Whitney’s 395. whether a clause in any case withont the
presence of a word conditioning or indicating its dependent
character can be in such wise dependent as that its verb should
be rendered orthotone, kann nach dem im Rg-Veda sich vorfindenden
Belegen bejaht werden; ebenso gleichgültig ist cs, ob
die anzuführenden Partikulare oder das pronomen relativem
vor oder nach dem Verbum stehen, immer behält es den Ton,