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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 68. Band, (Jahrgang 1871)

120  Schulte.
gene  in  grellem  Lichte.  —  lieber  den  Verfasser  auch  nur  eine
Vermuthung  aufzustellen  ist  schwer.  Ich  finde  das  Werk  nirgends ­
  erwähnt.  Seine  Abfassung  fällt  wohl  in  das  Ende  des
13.  Jahrhunderts.  Sein  innerer  Werth  ist  selbstredend  null;
es  ist  lediglich  interessant  als  Beitrag  zur  Literaturgeschichte.
Zur  Literatur  und  Textordnung  der  Decretalen
Innocenz  IV.
In  der  Abhandlung  ,Die  Decretalen  zwischen  den  Decret.
Greg.  IX/  u.  s.  w.,  dem  Nachtrage  in  ,Die  Rechtshandschriften'
S.  614  ff.  und  im  ,Iter  gallicum'  habe  ich  eingehend  über  die
Sammlungen  und  Bearbeitungen  der  Decretalen  von  1234  bis
1298  gehandelt.  Die  grosse  mir  seitdem  bekannt  gewordene
Zahl  von  Handschriften  gestattet  einen  ziemlichen  Abschluss
des  Gegenstandes.  Deshalb  soll,  unter  Zugrundelegung  der
Forschungen  in  jenen  Abhandlungen  eine  Zusammenstellung
der  Resultate  gegeben  werden,  wie  eine  solche  durch  das  Interesse ­
  des  Gegenstandes  gerechtfertigt  ist.  Der  Kürze  halber
bezeichne  ich  die  erste  Abhandlung  mit  D.,  die  zweite  mit  R.,
die  dritte  mit  J.
A.  Die  Ordnung  des  Textes.
I.  In  der  Form  für  Bologna.
Sie  war  unzweifelhaft  die  folgende,  wobei  die  in  D.  Seite
705  ff.  angenommene  Zahlenfolge  zu  Grunde  gelegt  wird:
1.  bis  29.  31.  32.  30.  33.  bis  42.
Diese  haben  die  mit  der  Publicationsbulle  für  Bologna
versehenen  Handschriften:
1)  Berlin,  kön.  Bibi.  Cod.  ms.  lat.  fol.  7,  mbr.  saec.  XIV.
Hieraus  hat  sie  Böhmer  edirt.
2)  Der  von  Mansi  benutzte  Codex.  Vgl.  jedoch  D.
S.  708.
3)  Cod.  von  Melk.  R.  Seite  615.
4)  Montpellier,  bibl.  de  l’ecole  de  medeeine  H.  9.  Iter
Seite  403.
5)  Wien,  Hof  bibl.  num.  2056  fol.  mbr.  s.  XIV.  Er  hört
mit  28  auf.
            
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