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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

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Hö  fler.

dem  römischen  Kaiser  zu  verhindern  gesucht,  ward  seitdem
eine  entschieden  feindliche.  Sie  war  vermehrt,  als  erst  Langobarden ­
  und  die  römische  Bevölkerung  gemeinsame  Sache  gegen
die  ikonoklastischen  Kaiser  machten,  dann  aber  die  Langobarden
ihre  eigenen  Wege  gingen  und  die  Eroberung  Italiens  zu
vollenden  suchten.  Bald  befanden  sich  die  Päpste  als  die
eigentlichen  Vertreter  der  römischen  Nationalität  gegen  die
Langobarden  wie  gegen  die  Isaurer,  zwei  Feinden  zugleich
gegenüber  und  selbst  der  Anschluss  an  die  neuerhobenen  karolingischen ­
  Könige  Franciens  schien  längere  Zeit  nicht  hinreichende
Stütze  zu  gewähren.  Da  fand  sich  unzweifelhaft  in  Francien  die
berühmte  Schenkung  Is.  Constantins  d.  G.  an  P.  Sylvester  vor,
welche  nicht  blos  dem  Papste  und  dem  römischen  Clerus  ausnehmende ­
  Privilegien,  sondern  ersterem-auch  den  Besitz  Italiens,
der  westlichen  Tlieile  des  Römerrciches,  namentlich  der  Inseln
zu  sicherte.  Es  ist  wohl  keinem  Zweifel  mehr  unterworfen,  dass
dieses  apokryphe  Document,  welches  bis  zu  Ende  des  Mittelalters ­
  als  ächt  anerkannt  wurde  und  auf  das  die  grossartigsten
Prätensionen  begründet  wurden,  wie  die  heftigsten  Anklagen
gegen  K.  Constantin  und  den  römischen  Stuhl,  um  d.  J.  755
entstand,  d.  h.  um  die  Zeit,  als  K.  Pippin  von  Francien  nach  Besiegung ­
  des  Langobardenkönigs  Aistulf  dem  römischen  Stuhle
die  diesem  abgenommenen  ehemals  kaiserlichen  Besitzungen  zum
Geschenke  machte.  Wer  auch  immer  das  fragliche  Document
erfunden  hat,  er  musste  wissen,  dass  dadurch  dem  römischen
Kaiser  und  zwar  durch  einen  angeblichen  Act  Constantin’s  die
Herrschaft  über  Italien  abgesprochen  wurde,  wenn  es  auch
fast  unbegreiflich  war,  dass  ein  so  wichtiges  Staatsdocument
mehr  als  400  Jahre  ungekannt  bleiben  konnte. 1  Gal)  es  doch
damals  Briefe  des  hl.  Petrus  an  den  Frankenkönig;  warum
sollte  es  nicht  ein  Document  lv.  Constantin’s  geben,  das  allmälig
  als  ächt  angesehen  wurde  und  dann  von  selbst  die
Wirkung  hatte,  dass  die  Schenkungen  des  Frankenkönigs  nur
als  Restitutionen  dessen  angesehen  wurden,  was  dem  römischen
Stuhle  rechtmässig  zugehörte.  Auf  diesen  Schlag  konnte  man
in  Constantinopel  nicht  gefasst  sein.  Es  erfolgte  noch  ein

1  Und,  kann  man  hinzufügen,  dann  auf  einmal  im  Lande  des  neuen  Ccmstantin,
  in  Francien,  in  mehreren  Exemplaren  zum  Vorschein  kam.
            
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