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Phillips.
unterzogen haben, wurde von mehreren kleinen Völkerschaften
bewohnt, deren Namen mit wenigen Ausnahmen sich als durchaus
iberisch kundgeben. Das Gleiche gilt auch von den meisten
Städten, wenn gleich hier manche griechische und wohl
auch phönizisclie Vorkommen. Das Ländchen selbst gehörte
nach der politischen Eintheilüng, welche Hispanien von den
Römern erhalten hatte, zu der Provincici Tarraconensis und
zwar zu demjenigen der sieben Conventus juridici derselben,
welcher ebenfalls nach der Hauptstadt den Namen führte.
Der näheren Bestimmung der Wohnsitze jener Völkerschaften
stehen nicht unerhebliche Schwierigkeiten im Wege.
Obgleich die Aufgabe dieser Abhandlung zunächst nur in der
Feststellung der Toponymie besteht, so kann man doch auch
die geographischen Bedenken, welche sich hier geltend machen,
nicht ganz bei Seite lassen, so wenig man auch Hoffnung hat,
dieselben zu heben.
Wenn man hier zunächst die alten Schriftsteller befragt,
so gibt Strabo die Namen der Indiketen, Cerretaner, Läetaner
(Larnoläetancr) und Jaccetaner an; die übrigen der hier in
Betracht kommenden Stämme der Ausetaner, Bergistaner
u. s. w. bezeichnet er nur indirect dadurch, dass er von den Indiketen
sagt, sie bestünden aus vier kleineren Stämmen 11Ä .
Die Cerretaner nehmen westlich von den Indiketen und östlich
von den Jaccetanern, die Gegend längs den Pyrenäen ein.
Strabo 111 hebt bei dieser Gelegenheit hervor, dass der hispanische
Abhang jenes Gebirges im Gegensätze zu der kahlen
gallischen Seite, • reich an stets grünenden Bäumen sei. Er
rühmt ferner den fruchtbaren Boden, so wie die guten Häfen
des läetanischen Landes 115 und sagt von den Jaccetanern 116 ,
dass sie eines der angesehensten unter denjenigen Völkern
seien, welche die Gegenden von den Pyrenäen abwärts nach
dem Iberus hin bewohnen, insbesondere bemerkt er von ihnen,
dass ihr Land an das der Ilergeten anstosse und gleich diesem
der Schauplatz des sertorianischen Krieges gewesen sei. Als
113 Strabo. III. 4. §. 1. p. 129. §. 8. p. 132.
•w Strabo 1. c. §. 11. p. 154.
115 Strabo 1. c. §. 8. p. 132.
116 Strabo 1. c. §. 10. p. 133.