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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

6nO

Müller.

Das  Suffix  der  zweiten  Person  Singularis  im  Altslavischen
—si,  —si  steht  in  der  Reihe  der  auf  i  schliessenden  Verbalsuffixe ­
  anomal  da,  insofern  als  man  bei  der  Identität  mit  dem
altindischen  —si,  griechischen  —<s>.  eine  Form  —si,  —si  erwarten ­
  könnte  Eine  solche  Form  des  Suffixes  kommt  aber
im  Altslavischen  nicht  vor,  daher  denn  auch  Schleicher  das
auslautende  i  in  diesem  Falle  sowie  in  dem  Suffixe  des  Instrumentals ­
  Pluralis  —ini  =  mis  =  bis  für  archaistisch  erklärt ­
  (Compendium  S.  673).  Wie  ich  glaube,  ist  es  gar  nicht
nothwendig,  dieses  i  in  den  beiden  Fällen  auf  solche  Weise  zu
erklären  und  dadurch  die  Regel,  dass  auslautendes  i  im  Altslavischen ­
  zu  i  verkürzt  wird,  mit  einer  Ausnahme  zu  versehen.
In  dem  ersten  der  beiden  genannten  Fälle,  nämlich  in
—mi  =  —mis,  welches  dem  altindischen  —bhis  entspricht,
erscheint  es  mir  nothwendig  die  altslavische  Form  des  Suffixes
an  die  altbaktrische,  welche  —bis  lautet,  anzuknüpfen.  Wie
ich  glaube,  waren  die  Suffixe  des  Ablativs  und  des  Instrumentals ­
  ursprünglich  identisch  und  lauteten  —bhyas  (=  —bhi-as).
Erst  später  haben  sich  beide  Casussuffixe  durch  Differenzirung
des  —bhyas  zu  —bhis  und  —bhyas  ausgebildet,  indem  die  eine
Form  für  den  Instrumental,  die  andere  für  den  Ablativ  eintrat.
Die  Instrumentalform  —bhis  ist  nun  im  Altbaktrischen  —bis
unversehrt  erhalten,  während  sie  im  Altindischen  zu  —bhis
verkürzt  worden  ist.
Der  zweite  Fall,  nämlich  —si,  —si  ist  nach  meiner
Ueberzeugung  auch  nicht  aus  —-si  zu  erklären,  sondern  vielmehr ­
  an  —sai  anzukniipfcn.  Die  Verkürzung  eines  auslautenden ­
  ö  zu  i  ist  aber  im  Altslavischen  ein  so  regelrechter  Lautprocess,
  dass  er  nach  den  Untersuchungen'Schleichers  (Compendium ­
  S.  131)  keines  speciellen  Beweises  bedarf.
Unmittelbar  mit  —si,  —si  bringe  ich  das  Suffix  der
dritten  Person  Singularis  —ti  in  Verbindung,  welches  in  dem
einzigen  Fall  seti  (vergl.  Miklosich,  Altslavische  Formenlehre
S.  84)  sich  erhalten  hat.  (lerade  die  Beschränkung  des  Suffixes ­
  —ti  auf  diese  einzige  Form  verbunden  mit  dem  nicht  zu
1  —si,  —si  neben  —mi,  —ti,  —nti  ist  umsomehr  auffallend,  als  man
ja  weiss,  wie  die  Sprachen  die  Formen  zu  nivelliren  pflegen.  Schon  dieser
Umstand  sollte,  denk’  ich,  den  Sprachforscher  mahnen,  dieses  —si,  —  si
schärfer  ins  Auge  zu  fassen.
            
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