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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

628

Ficker.

Scheidung-  für  die  uns  zunächst  beschäftigende  Frage  keine
massgebende  Bedeutung  hat.  Denn  einmal  könnte  auch  die
Institutionenglosse  zu  Ravenna  entstanden  sein.  Fitting  selbst
weist  S.  29  ff.  auf  die  Möglichkeit  hin;  und  hält  er  auch  die
Entstehung  zu  Rom  für  wahrscheinlicher,  so  gibt  er  doch  selbst
zu,  dass  es  sich  da  nicht  um  unbedingt  beweisende  Gründe
handelt.  Aber  auch  dann,  wenn  wir  annähmen,  die  Glosse  sei
zu  Rom  entstanden  und  der  Brachylogus  gehe  auf  dieselbe
Schule  zurück,  so  würde  das  die  Entstehung  des  letztem  zu
Ravenna  nicht  nothwendig  ausschliessen  müssen.  Die  Ueberlieferung
  der  Schule  muss  ja  nicht  gerade  an  denselben  Ort
gebunden  sein.  Und  wollen  wir  da  den  Angaben  des  Odofredus
grösseres  Gewicht  beilegen,  so  würde  es  sich  überhaupt
weniger  um  die  Entstehung  einer  neuen  Schule  zu  Ravenna
handeln,  als  um  die  Verlegung  der  römischen  Schule  dorthin.
Auch  andere  Umstände,  auf  welche  Fitting  hinweist,
würden  zu  Ravenna  nicht  weniger  zutreffen,  als  zu  Rom.
Bekanntschaft  mit  vorjustinianischem  Recht  oder  vorjustinianischen ­
  Quellen  (Fitting  S.  95)  würde  dort  nicht  auffallender
sein;  sind  wirklich,  wie  Fitting  S.  93  annimmt,  die  Sententiae
des  Paulus  unmittelbar  benutzt,  so  können  sich  dieselben  auch
zu  Ravenna  erhalten  haben.  Freilich  erscheint  diese  Annahme
übei-haupt  als  eine  sehr  unsichere,  insofern  in  der  alten
Glosse  nicht  blos  Paulus  selbst,  sondern  auch  die  Interpretatio
ries  westgothischen  Breviarium  benutzt  erscheint,  und  es  doch
gewiss  gewagt  ist,  das  mit  Fitting  daraus  zu  erklären,  dass  die
Interpretatio  nicht  erst  im  Westgothenreiche,  sondern  auf  den
römischen  Rechtsschulen  verfasst  sei.  Wahrscheinlicher  dürfte
gewiss  die  Ansicht  von  Böeking  bleiben,  der  auch  Savigny  zustimmte, ­
  dass  der  Verfasser  des  Brachylogus  das  Breviar  benutzt
habe.  Das  aber  würde  zu  Ravenna  wohl  weniger  auffallen,  als  zu
Rom.  Weitere  Verbreitung  scheint  das  Breviar  allerdings  in
Italien  nicht  gefunden  zu  haben.  Aber  die  Lex  Romana
Utinensis  zeigt  wenigstens,  dass  es  seinen  Weg  in  Gegenden
fand,  welche  Ravenna  nicht  gar  zu  fern  lagen,  mag  nun  jene  Lex  in
Kurrhätien  oder  etwa  in  Friaul  oder  Istrien  entstanden  sein.
Es  ist  weiter  ein  Verdienst  von  Fitting,  S.  55  auf  den
Zusammenhang  des  Brachylogus  mit  Petri  Exceptiones  legum
Romanorum  hingewiesen  zu  haben.  Er  erklärt  diesen  daraus,
            
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