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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

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Ficker.

können,  wo  der  Gegensatz  der  Beleidigung  prcietoris  in  conspectu
  und  in  solitudine  betont  wird.
Befinden  wir  uns  also  auch  hier  im  engsten  Anschlüsse
an  die  Quellen,  so  glaubt  Fitting  S.  70  trotzdem  dieser  Stelle
einen  Beleg  für  seine  Annahme  entnehmen  zu  dürfen.  Es  sei
von  nicht  geringer  Erheblichkeit,  dass  wohl  der  Senator,  nicht
aber  auch  im  Anschlüsse  an  die  Q.uelle  der  Magistrat  genannt
sei;  dass  weiter  neben  dem  Theater  auch  der  Senat  wohl  im
Brachylogus,  nicht  aber  in  der  Quelle  genannt  werde;  das  sei
undenkbar,  wenn  dem  Verfasser  nicht  der  Senat  etwas  in  der
Gegenwart  noch  Vorhandenes  gewesen  wäre.  Gar  so  undenkbar ­
  scheint  mir  das  doch  nicht  zu  sein.  Das  Fortlassen  des
Magistrat  hat  gar  keine  Bedeutung;  denn  der  nähere  Anschluss
ergibt  sich  nicht  bei  der  ersten,  sondern  bei  der  zweiten  Erwähnung ­
  des  Senator  in  der  Institutionenstelle.  Dann  aber
scheint  es  mir  gewiss  nicht  undenkbar,  dass  Jemand,  der  seine
Vorlage  nicht  wörtlich  wiedergibt,  der  durch  den  Senator  unmittelbar ­
  an  den  Senat  erinnert  wird,  nun  als  Beispiel  statt
des  Forum  den  eben  so  gut  passenden  Senat  nennt,  wenn  er
diesen  auch  lediglich  aus  den  römischen  Rechtscpiellen  kennt,
an  dem  Orte,  wo  er  schrieb,  gar  kein  Senat  existirte.  Ebenso
sehe  ich  nicht  ab,  dass  unter  denselben  Verhältnissen  ein
Romanist  das  SC.  Macedonianum  der  Vorlage  nicht  schlechtweg
durch  decretum  amplissimi  ordinis  sollte  wiedergeben  können.
Es  kommt  nun  aber  auch  hier  hinzu,  dass  es  sehr  fraglich ­
  ist,  ob  in  der  Zeit  K.  Otto’s  von  einem  römischen  Senate
als  etwas  in  der  Gegenwart  Vorhandenem  die  Rede  sein
konnte.  Den  Titel  Senator  finden  wir  zu  Rom  allerdings  auch
urkundlich  vor,  wie  nach  der  Zeit  K.  Otto’s  (vergl.  Hegel,
Städteverfassung  von  Italien  I,  288).  Aber  der  Titel  bezeichnet
da  nicht  das  Mitglied  einer  Behörde,  sondern  den  obersten
Gewalthaber  zu  Rom.  Eben  diese  abweichende  Bedeutung  des
Titels  scheint  dafür  zu  sprechen,  dass  es  in  jenen  Zeiten  zu
Rom  keinen  Senat  gab,  der  Versammlungen  an  bestimmtem
Orte  hielt,  wie  das  die  Erwähnung  im  Brachylogus  voraussetzen ­
  würde.  Möglich  wäre  es  nun  freilich,  dass  gerade  Iv.
Otto  den  Senat  restaurirt,  wenigstens  für  die  Zeit  seiner  Hofhaltung ­
  zu  Rom  ein  solcher  bestanden  hätte.  Aber  es  ist  das
nicht  wahrscheinlich.  In  den  Urkunden,  auch  in  jenen  Formeln,
            
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