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Ficker.
können, wo der Gegensatz der Beleidigung prcietoris in conspectu
und in solitudine betont wird.
Befinden wir uns also auch hier im engsten Anschlüsse
an die Quellen, so glaubt Fitting S. 70 trotzdem dieser Stelle
einen Beleg für seine Annahme entnehmen zu dürfen. Es sei
von nicht geringer Erheblichkeit, dass wohl der Senator, nicht
aber auch im Anschlüsse an die Q.uelle der Magistrat genannt
sei; dass weiter neben dem Theater auch der Senat wohl im
Brachylogus, nicht aber in der Quelle genannt werde; das sei
undenkbar, wenn dem Verfasser nicht der Senat etwas in der
Gegenwart noch Vorhandenes gewesen wäre. Gar so undenkbar
scheint mir das doch nicht zu sein. Das Fortlassen des
Magistrat hat gar keine Bedeutung; denn der nähere Anschluss
ergibt sich nicht bei der ersten, sondern bei der zweiten Erwähnung
des Senator in der Institutionenstelle. Dann aber
scheint es mir gewiss nicht undenkbar, dass Jemand, der seine
Vorlage nicht wörtlich wiedergibt, der durch den Senator unmittelbar
an den Senat erinnert wird, nun als Beispiel statt
des Forum den eben so gut passenden Senat nennt, wenn er
diesen auch lediglich aus den römischen Rechtscpiellen kennt,
an dem Orte, wo er schrieb, gar kein Senat existirte. Ebenso
sehe ich nicht ab, dass unter denselben Verhältnissen ein
Romanist das SC. Macedonianum der Vorlage nicht schlechtweg
durch decretum amplissimi ordinis sollte wiedergeben können.
Es kommt nun aber auch hier hinzu, dass es sehr fraglich
ist, ob in der Zeit K. Otto’s von einem römischen Senate
als etwas in der Gegenwart Vorhandenem die Rede sein
konnte. Den Titel Senator finden wir zu Rom allerdings auch
urkundlich vor, wie nach der Zeit K. Otto’s (vergl. Hegel,
Städteverfassung von Italien I, 288). Aber der Titel bezeichnet
da nicht das Mitglied einer Behörde, sondern den obersten
Gewalthaber zu Rom. Eben diese abweichende Bedeutung des
Titels scheint dafür zu sprechen, dass es in jenen Zeiten zu
Rom keinen Senat gab, der Versammlungen an bestimmtem
Orte hielt, wie das die Erwähnung im Brachylogus voraussetzen
würde. Möglich wäre es nun freilich, dass gerade Iv.
Otto den Senat restaurirt, wenigstens für die Zeit seiner Hofhaltung
zu Rom ein solcher bestanden hätte. Aber es ist das
nicht wahrscheinlich. In den Urkunden, auch in jenen Formeln,