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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Ueber  die  Zeit  und  den  Ort  der  Entstehung  des  Brachylogus  iuris  civilis.  597

Rechtes  gerichtet  war.  Ich  meine  vielmehr,  wenn  das  wirklich
seine  Absicht  war,  so  hätte  er  sich  in  keiner  Weise  mit  jener
negativen  Bemerkung  begnügen  dürfen;  er  hätte  nun  doch  die
Richter  namhaft  machen  müssen,  an  welche  apud  nos  appellirt
werden  dürfe.  Dass  die  Abweichungen  des  Brachylogus  vom
Justinianischen  Recht  nicht  hie  und  da  durch  das  Recht  seiner
Zeit  bestimmt  sein  könnten,  will  ich  damit  gerade  nicht  behaupten. ­
  Aber  kaum  an  ein  oder  anderem  Punkte  dürfte  es
gelingen,  das  bestimmter  zu  beweisen.  Hat  der  Verfasser  neben
der  Theorie  der  Schule  das  thatsächliche  Rechtsleben  beachtet,
so  kann  das  nur  in  sehr  untergeordnetem  Maasse  der  Pall  gewesen ­
  sein.
Mag  ich  nun  in  dieser  Annahme  zu  weit  gehen  oder
nicht,  jedenfalls  glaube  ich  auf  Grundlage  der  angedeuteten
Gesichtspunkte  behaupten  zu  dürfen,  dass  die  Umstände,  aus
welchen  Fitting  die  Entstehung  des  Brachylogus  zur  Zeit  K.
Otto’s  III.  zu  Rom  folgern  zu  können  glaubt,  der  genügenden
Beweiskraft  durchaus  entbehren.  Die  Annahme,  der  Verfasser
halte  sich  genau  an  die  Verhältnisse  seiner  Zeit,  wird  gewiss
von  vorneherein  einiges  Bedenken  erregen  müssen,  wenn  uns
das  nothwendig  zu  der  weiteren  Folgerung  führt,  dass  diese
Zeit  dann  gerade  die  drei  Jahre  999  bis  1002  sein  müssen,
dass  im  Raume  mehrerer  Jahrhunderte  kein  anderer  Zeitpunkt
sich  findet,  wo  diese  Verhältnisse  zutreffen.  Es  war  eben  die
Zeit,  wo  der  kaiserliche  Hof,  wie  der  Geschichtschreiber  der
deutschen  Kaiserzeit  sich  ausdrückt,  aufgeputzt  war  wie  zu
einem  Maskenfeste,  während  dann  schnell  gleich  der  Fastnachtslust ­
  die  ganze  Herrlichkeit  wieder  verrauschte.  An  dieser
würde  also  auch  der  Verfasser  des  Brachylogus  sich  betheiligt
haben.  Er  würde  einem  Werke,  welches  auf  den  Ergebnissen
der  Geistesarbeit  vieler  Generationen  beruht,  welches  zu
dauernder  Belehrung  bestimmt  ist,  den  Stempel  von  Zuständen
aufgedrückt  haben,  welche  kaum  in’s  Leben  gerufen  waren,
denen  kaum  Jemand  längere  Dauer  verheissen  mochte.  Die
Möglichkeit  wird  da  freilich  nicht  zu  bestreiten  sein,  aber  die
Wahrscheinlichkeit  kaum  beansprucht  werden  dürfen.
Was  man  damals  auf  dem  Aventin  betrieb,  das  war  eine
künstliche  Wiederherstellung  altrömischer  Kaiserherrlichkeit,
wie  sie  gewesen  war  zu  den  Zeiten  Justinians.  In  einem
            
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