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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

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Ficker.

begnügen  dürfen,  dass  die  Beachtung  dessen,  was  der  Verfasser
zur  Begründung  seiner  Ansicht  vorbringt,  dass  weiter  der
Eindruck,  den  früher  die  eigene  Durchsicht  einzelner  Theile  des
Werkes  gewährte,  mir  keine  Veranlassung  zu  einem  Zweifel
boten,  dass  jenes  Urtheil  nicht  im  Allgemeinen  ein  wohlbegründetes ­
  sei.  Mit  grösserer  Sicherheit  glaube  ich  der  weitern
Ansicht  Fittings  zustimmen  zu  dürfen,  dass  jeder  Gedanke
aufgegeben  werden  müsse,  ,als  ob  etwa  der  Verfasser  des
Brachylogus  der  erste  oder  doch  einer  der  ersten  gewesen,  die
sich  in  die  fast  verschollene  und  zu  einem  grossen  Theile  jetzt
erst  aus  dem  Staube  der  Bibliotheken  wieder  hervorgezogene
Justinianische  Gesetzgebung  neu  hineinzuarbeiten  gesucht;
sondern  ein  Buch,  wie  das  seine,  konnte  nur  hervorgehen  aus
einer  Schule,  die  sich  seit  langer  Zeit  im  Besitze  einer  gründlichen ­
  Kenntniss  des  Justinianischen  Rechtes  befunden,  und
welche  diesem  Rechte  bereits  einen  hohen  Grad  wissenschaftlicher ­
  Ausbildung  gegeben  hatte/  Denn  auch  für  Denjenigen,
der  den  Werth  des  Werkes  vielleicht  minder  hoch  schätzen
und  demnach  den  letzten  Worten  nicht  unbedingt  zustimmen
würde,  dürfte  doch  ein  Vergleich  mit  den  benutzten  Quellen
genügen,  um  ihn  zu  überzeugen,  wie  wenig  es  sich  hier  um
einen  blossen  Auszug  oder  eine"  blosse  Compilation  handelt,
wie  der  Verfasser  den  umfangreichen,  ihm  vorliegenden
Quellenstoff  nicht  blos  kennt,  sondern  auch  beherrscht,  wie  er
auch  da,  wo  er  sich  enger  an  die  Quellen  anschliesst,  sich
doch  keineswegs  einfach  von  denselben  leiten  lässt,  seinen
Stoff  selbstständig  verai’beitet;  dem  gegenüber  ist  es  nicht  wohl  ,
denkbar,  dass  es  sich  da  um  einen  ersten  Versuch  handle,  um
die  erste  Wiederverwerthung  der  bisher  unbeachteten  Quellen.
Es  kommt  hinzu,  wie  Fitting  bemerkt,  dass  die  häufigen,
durchweg  ganz  meisterhaften  Definitionen  allenthalben  erkennen
lassen,  dass  eine  lange  Arbeit  vieler  in  dieser  Richtung  thätiger
Geister  an  ihnen  gebildet  und  geschliffen  hat.
Unter  diesen  Verhältnissen  gewinnt  natürlich  die  Frage,
wann  und  wo  der  Brachylogus  entstanden  sei,  ein  erhöhtes
Interesse.  Ohne  die  ziemlich  gleichzeitig  erschienene  Schrift
Fittings,  welche  jene  Frage  ausführlich  erörtert,  schon  zu
kennen,  habe  ich  in  meinen  Forschungen  zur  Reichs-  und
Rechtsgeschichte  Italiens  3,  114  die  Frage  gleichfalls  berührt.
            
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