Ficker. Ueber die Zeit und den Ort der Entstehung des Brachylogus iuris civilis. 581
Ueber die Zeit und den Ort der Entstehung des
Brachylogus iuris civilis.
Von
Julius Ficker.
Der sogenannte Brachylogus iuris civilis ist zweifellos
eine der beachtenswerthesten von den Arbeiten auf dem Gebiete
des römischen Rechtes, welche sich aus dem Mittelalter erhalten
haben. Wurde sein innerer Werth früher vielfach sehr gering
geschätzt, so lautete da schon das Urtheil von Savigny und
Böcking viel günstiger. Neuerdings hat Fitting in seiner anregenden
Abhandlung ,Uebef die sogenannte Turiner Institutionenglosse
uüd den sogenannten Brachylogus', das Werk
einer erneuerten Prüfung unterzogen. Er gelangt dabei zu
dem Ergebnisse, ,dass, aus dem Gesichtspunkte eines Lehrbuches
für den Anfangsunterricht betrachtet, der Brachylogus
überhaupt das beste und vorzüglichste ist, was wir besitzen,
die echten Institutionen des Gaius und was uns sonst von
dieser Art aus der Zeit der klassischen römischen Rechtswissenschaft
überliefert ist, hiebei nicht ausgenommen;' er
glaubt, dass Jeder ihm zustimmen werde, welcher die ,Güte
eines Lehrbuches nach dem Grade abschätzt, in welchem es
dem Verfasser gelungen ist, Klarheit und Genauigkeit mit
knapper Kürze und taktvoller Hervorhebung blos des Wesentlichen
zu vereinigen; diesen Maassstab angelegt, ist der
Brachylogus ein wahrhaft bewunderungswürdiges Buch.' Ob
damit zu viel gesagt ist, muss ich Kundigeren zur Entscheidung
überlassen. Handelt es sich dabei um ein mir fernliegendes
Gebiet der Wissenschaft, so werde ich mich mit der Bemerkung