Uebor Ivant’s mathomatisches Vornrtlipil und dessen Folgen.
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Der ,transceridentäle* Beweis macht das Prius nur gewiss,
wenn die Erkenntniss gewiss ist; die Gewissheit des Prius
aller Erkenntniss macht diese selbst, so weit sie vom ,Zusatz'
und nicht vom sinnlichen , Grundstoff' ab hängt, gewiss. Die
Gewissheit der Erkenntniss ist der Erkenntnissgrund für
das Prius; das Prius selbst aber ist der Realgrund für die
Gewissheit aller Erkenntniss der Form (d. h. dem Zusatz zum
Grundstoff) nach. Darum muss jede Steigerung oder Verminderung
der Gewissheit des Prius nothwendig eine Verminderung
des Vertrauens auf die Gewissheit aller Erkenntniss (der Form
nach) zur Folge haben; dieselbe gehe nun vom Erkenntnissgrund
oder von irgend einer geheimen Erkenntnissquelle
des Prius aus. In beiden Fällen muss dieses, um als wahres
a priori, d. h. als ausnahmslose Form aller Erkenntniss, gelten
zu können, als solches eingesehen, d. h. es muss, sei es aus
dem Erkenntnissgrund, sei es aus der Erkenntnissquelle, dessen
,strenge und wahre Allgemeinheit* erkannt werden können. Ob
der Erkenntnissgrund diese zu gewähren vermag, ist oben geprüft
worden. Der transcendentale Beweis von der Form:
Wenn A Thaisache ist, so kann es nur unter den Bedingungen
a, b, c . . . eine solche sein; nun ist A Thatsache, also sind
es auch die Bedingungen a, b, c , kann seinem Schlusssatz
nicht mehr Verlässigkeit mittheilen, als seine Prämissen
besitzen. Sind beide Vordersätze apriorisch, d. i. streng allgemein
und nothwendig, so ist es auch die Conclusion. Besitzt
dagegen auch nur eine der Prämissen blosse Wahrscheinlichkeit,
so kann auch der Schlusssatz nicht mehr als solche in
Anspruch nehmen. Die Tragweite ,seiner Beweisart* hängt daher
in jedem einzelnen Fall ihrer Anwendung von Seite
Kant’s von dem Grade der Zuversicht ab, welchen derselbe zu
der Wahrheit einer oder der beiden Prämissen hegt. Die eine der
beiden Prämissen, der Obersatz, ist in seinen Augen immer
apodiktisch, d. i. von dem Gefühl der Nothwendigkeit, des
Nichtandersseinkönnens, begleitet. Ist es nun auch der Untersatz,
so muss es der Schlusssatz gleichfalls sein.
Das oben schon angezogene Beispiel der ,transcendentalen
Erörterung des Begriffs vom Raum* (II. 65) liefert dazu den
Beleg. Auf obiges Schema zurückgeführt, lautet dieselbe folgendermassen:
Wenn eine Erkenntniss vom Raum möglich sein
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