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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Uebor  Ivant’s  mathomatisches  Vornrtlipil  und  dessen  Folgen.

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Der  ,transceridentäle*  Beweis  macht  das  Prius  nur  gewiss,
wenn  die  Erkenntniss  gewiss  ist;  die  Gewissheit  des  Prius
aller  Erkenntniss  macht  diese  selbst,  so  weit  sie  vom  ,Zusatz'
und  nicht  vom  sinnlichen  ,  Grundstoff'  ab  hängt,  gewiss.  Die
Gewissheit  der  Erkenntniss  ist  der  Erkenntnissgrund  für
das  Prius;  das  Prius  selbst  aber  ist  der  Realgrund  für  die
Gewissheit  aller  Erkenntniss  der  Form  (d.  h.  dem  Zusatz  zum
Grundstoff)  nach.  Darum  muss  jede  Steigerung  oder  Verminderung ­
  der  Gewissheit  des  Prius  nothwendig  eine  Verminderung
des  Vertrauens  auf  die  Gewissheit  aller  Erkenntniss  (der  Form
nach)  zur  Folge  haben;  dieselbe  gehe  nun  vom  Erkenntnissgrund
  oder  von  irgend  einer  geheimen  Erkenntnissquelle
des  Prius  aus.  In  beiden  Fällen  muss  dieses,  um  als  wahres
a  priori,  d.  h.  als  ausnahmslose  Form  aller  Erkenntniss,  gelten
zu  können,  als  solches  eingesehen,  d.  h.  es  muss,  sei  es  aus
dem  Erkenntnissgrund,  sei  es  aus  der  Erkenntnissquelle,  dessen
,strenge  und  wahre  Allgemeinheit*  erkannt  werden  können.  Ob
der  Erkenntnissgrund  diese  zu  gewähren  vermag,  ist  oben  geprüft ­
  worden.  Der  transcendentale  Beweis  von  der  Form:
Wenn  A  Thaisache  ist,  so  kann  es  nur  unter  den  Bedingungen
a,  b,  c  .  .  .  eine  solche  sein;  nun  ist  A  Thatsache,  also  sind
es  auch  die  Bedingungen  a,  b,  c  ,  kann  seinem  Schlusssatz ­
  nicht  mehr  Verlässigkeit  mittheilen,  als  seine  Prämissen
besitzen.  Sind  beide  Vordersätze  apriorisch,  d.  i.  streng  allgemein ­
  und  nothwendig,  so  ist  es  auch  die  Conclusion.  Besitzt
dagegen  auch  nur  eine  der  Prämissen  blosse  Wahrscheinlichkeit, ­
  so  kann  auch  der  Schlusssatz  nicht  mehr  als  solche  in
Anspruch  nehmen.  Die  Tragweite  ,seiner  Beweisart*  hängt  daher ­
  in  jedem  einzelnen  Fall  ihrer  Anwendung  von  Seite
Kant’s  von  dem  Grade  der  Zuversicht  ab,  welchen  derselbe  zu
der  Wahrheit  einer  oder  der  beiden  Prämissen  hegt.  Die  eine  der
beiden  Prämissen,  der  Obersatz,  ist  in  seinen  Augen  immer
apodiktisch,  d.  i.  von  dem  Gefühl  der  Nothwendigkeit,  des
Nichtandersseinkönnens,  begleitet.  Ist  es  nun  auch  der  Untersatz, ­
  so  muss  es  der  Schlusssatz  gleichfalls  sein.
Das  oben  schon  angezogene  Beispiel  der  ,transcendentalen
Erörterung  des  Begriffs  vom  Raum*  (II.  65)  liefert  dazu  den
Beleg.  Auf  obiges  Schema  zurückgeführt,  lautet  dieselbe  folgendermassen:
  Wenn  eine  Erkenntniss  vom  Raum  möglich  sein
3*
            
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