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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Uelier  Kant’s  mathematisches  Yorurtheil  nnd  dessen  Folgen.

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cismus  zweifelt  daran  und  diesen  Zweifel  sucht  die  Kritik  eben
von  Grund  aus  zu  überwinden.  Dass  dies  nicht  dadurch  geschehen ­
  kann,  dass,  was  er  eben  bezweifelt,  als  ,ausgemacht'
angenommen  wird,  scheint  so  evident  zu  sein,  dass  man  es
Kant  gegenüber  kaum  auszusprechen  wagt.  Dass  die  Erfahrung
nur  dann  gewiss  sei,  wenn  sie  auf  apriorischen  Grundsätzen
beruht,  mag  richtig  sein;  gewiss  aber  ist,  dass  auf  das  Dasein
der  letztem  nur  dann  mit  Gewissheit  geschlossen  werden  kann,
wenn  die  Gewissheit  der  Erfahrung  selbst  ausser  Zweifel  ist.
Jene  Bedingungen  der  Erfahrung  können,  mit  dieser  verglichen,
wohl  ein  Prius,  keineswegs  aber  darf  die  Gewissheit  derselben
darum  apriorisch  genannt  werden.  Kepler’s  Gesetze,  wenn
sie  richtig  sind,  sind,  mit  den  Planetenbewegungen  selbst  verglichen, ­
  deren  bedingendes  Prius;  dass  sie  richtig  sind,  aber
wird  erst  durch  die  täglich  wachsende  Menge  bestätigender  Erfahrungen ­
  in  immer  steigendem  Grade  constatirt.  Sie  haben
folglich  nach  Kant’s  eigener  Definition  (II.  S.  37)  keine  wahre
und  strenge,  sondern  nur  angenommene  und  comparative  Allgemeinheit, ­
  so  dass  es  eigentlich  heissen  muss:  so  viel  wir
bisher  wahrgenommen  haben,  findet  sich  von  den  Kepler’schen
Gesetzen  keine  Ausnahme.
Soll  bei  dem  Prius  aller  Erfahrung,  dem  a  priori,  das
Nämliche  stattfinden?  Dann  hätte  dasselbe,  wie  die  Keplerschen
  Gesetze,  nur  ,inductive‘,  d.  h.  keine  ,strenge  und  wahre',
d.  li.  nach  Kant’s  Wort  an  derselben  Stelle  keine  apriorische
Allgemeinheit  und  Nöthwendigkeit,  d.  h.  es  wäre  kein  a  priori!
Es  wäre,  wie  die  Kepler’schen  Gesetze  nur  desshalb  gütig  sind,
weil  und  insofern  alle  Beobachtungen  der  Planetenbewegungen
mit  denselben  stimmen,  nur  desshalb  giltig,  weil  und  so  lange
alle  wirkliche  Erfahrung  mit  demselben  harmonirt.  Und  so  wie
durch  die  Thatsache,  dass  bisher  niemals  eine  Ausnahme
von  den  Kepler’schen  Gesetzen  beobachtet  wurde,  die  Möglichkeit, ­
  dass  eine  solche  statthabe,  nach  Kant’s  eigener  Definition ­
  der  comparativen  Allgemeinheit  nicht  als  ausgeschlossen
betrachtet  werden  darf,  so  wenig  darf  nach  derselben  Erklärung
der  Fall,  dass  eine  wirkliche  Erfahrung  nicht  mit  dem  angeblichen ­
  Prius  aller  Erfahrung  übereinstimme,  als  schlechterdings
unmöglich  angesehen  werden.  Denn  die  Erfahrung  lehrt  uns
Sitzb.  d.  pliil.-liist.  CI.  LXV1X.  Bd.  I.  Hfl.  3
            
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