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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

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Ficker.

wieder  eine  Sachlage  ergeben,  die  eine  Verwertlning  desselben
in  jener  Richtung  gestattete.  Es  scheint  sogar,  als  sei  man
wirklich  im  Aug.  1199  nochmals  auf  die  frühem  Vorschläge
Markwalds  zurückgekommen.  Als  dieser  auf  das  Versprechen
unbedingter  Unterwerfung  unter  den  Willen  des  Pabstes  von
der  Excommunication  gelöst  war,  wurde  ihm  zwar  die  Uebung
aller  Befugnisse,  welche  er  sich  als  Balius  des  Königreichs
angemasst  hatte,  untersagt;  aber  der  Pabst  schreibt  ausdrücklich,
dass  dem  Markwald  bezüglich  des  Landes,  welches  er  durch
Verleihung  des  Kaisers  erhalten  habe,  keine  Verpflichtungen
auferlegt  seien,  dass  darüber  Verfügungen  erfolgen  würden,  die
dem  Pabste  und  dem  Könige  Friedrich  zur  Ehre  gereichten
(Inn.  III.  Regest.  Lib.  2,  ep.  167).  Deutet  die  Erwähnung
Friedrichs  da  auch  wohl  zunächst  auf  Markwalds  sicilischo
Lehen,  die  Grafschaft  der  Abruzzen  und  Molise,  so  ist  damit
nicht  ausgeschlossen,  dass  nicht  auch  die  andern  Länder  in
Frage  kamen,  dass  nicht  Verhandlungen  im  Werke  waren,
wonach  Markwald  gegen  Verzicht  auf  alle  Gewalt  im  Königreiche ­
  als  Vasall  der  Kirche  dem  Testamente  entsprechend  in
seinen  frühem  Besitzungen  belassen  werde  sollte.  Da  Markwald ­
  alsbald  wieder  wortbrüchig  wurde,  lässt  uns  freilich  der
weitere  Verlauf  keine  Sicherheit  bezüglich  der  Richtigkeit  jener
Annahme  gewinnen.  Aber  auch  wenn  er  nicht  die  Absicht
hatte,  eventuell  auf  seine  frühem  Vorschläge  zurückzukommen,
so  hatte  er  jedenfalls  keine  Veranlassung,  das  gefälschte  Testament ­
  zu  vernichten;  zumal  wenn  dieses,  was  wir  als  nicht
unwahrscheinlich  hinstellten,  zugleich  eine  seinen  Ansprüchen
auf  die  Statthalterschaft  im  Königreiche  günstige  Bestimmung
enthielt.  Wie'  dem  aber  auch  sei,  so  liegt  gewiss  nichts  Unwahrscheinliches ­
  in  der  Annahme,  dass  ein  Schriftstück,  welches
im  Jahre  1200  wider  Willen  Markwalds  an  die  Oeffentlichkeit
gelangte  und  den  von  ihm  jetzt  verfolgten  Planen  allerdings
nicht  bestimmter  entsprach,  zwei  JAhre  früher  mit  nächster
Rücksicht  auf  seine  damaligen  Zwecke  gefälscht  worden  sei.
Fragen  wir  nun  nach  dem  Ergebnisse  unserer  Erörterungen, ­
  so  wird  im  Auge  zu  halten  sein,  dass  der  ganzen  Sachlage ­
  nach  ein  Ergebniss,  welches  Echtheit  oder  Unechtheit  unbedingt ­
  erweist,  ohne  auch  nur  der  Möglichkeit  anderen  Sach-
            
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