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Ficker.
so kam da für Markwald lediglich sein Vortheil in Betracht.
Dieser konnte kein Bedenken tragen, das Obereigenthum der
Kirche anzuerkennen, wenn es ihm dadurch leichter wurde,
sich im Besitze zu behaupten. Alles, was Markwald besass,
wird ihm auch nach der bezüglichen Stelle des Testamentes
zugesprochen, selbst für Medieina und Argelata eine Ausnahme
von der sonst vorbehaltlosen Restitution des mathildischcn
Gutes gemacht. Ausser dem ausdrücklich genannten hatte ihm
der Kaiser allerdings auch die Grafschaft der Abruzzen und
Molise verliehen; aber diese kamen hier nicht in Betracht, da
sie zum Königreiche gehörten, die Kirche hier keine Besitzansprüche
erhob. Seine Reichslande aber sollte Markwald als
Vasall der Kirche behalten. Und da wird nun zu beachten
sein, dass wir auch unabhängig vom Testamente wissen, Markwald
habe damals einen solchen Vorschlag gemacht, habe seine
Lande gegen jährlichen Zins vom Pabste zu Lehen nehmen
wollen. Wird da nun das Wahrscheinlichere sein, dass Markwald
darauf verfiel, weil schon der sterbende Kaiser ihm
solches aufgetragen hatte? Hat es nicht umgekehrt die grösste
Wahrscheinlichkeit für sich, dass die Stelle des Testamentes
erst dann entstand, als der bisherige, beim Tode des Kaisers
noch kaum vorauszusehende Lauf der Dinge eine solche Anordnung
als das den Interessen Markwalds entsprechendste
erscheinen lassen musste?
Man wird vielleicht einwenden, dass das Testament für
die damaligen Verhandlungen doch keine massgebende Bedeutung
haben konnte. War die Kirche überhaupt bereit, auf der
von Markwald vorgeschlagenen Grundlage mit ihm abzuschliessen,
so bedurfte es des Testamentes nicht. War sie dazu
aber an und für sich nicht geneigt, so war auch nicht zu
erwarten, dass sie sich durch das Testament dazu bestimmen
liess; sie beanspruchte die Reichsländer ganz unabhängig vom
letzten Willen des Kaisers als ihr Eigenthum, war von diesem
Gesichtspunkte aus in keiner Weise verpflichtet, auf einschränkende
Verfügungen desselben Rücksicht zu nehmen.
Dem gegenüber wird aber zu beachten sein, dass die Kirche
sichtlich Werth darauf legte, in den Besitz eines Schriftstückes
zu gelangen, von dom Markwald mit Recht behauptete, dass