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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Uebor  das  Testament  Kaiser  Heinrichs  VI.

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neu,  er  habe  sieh  um  so  mehr  in  der  Person  dessen  getäuscht,
dem  er  die  Ausführung  übertrug;  durfte  er  sich  auf  diesen
nicht  verlassen,  so  waren  die  weisesten  Verfügungen  umsonst.
Allerdings  wird  (inzunehmen  sein,  dass  die  Ausweisung  Markwalds ­
  aus  dem  Königreiche  die  Plane  des  Kaisers  kreuzte.
Das  besondere  Interesse,  welches  Markwald  an  der  Erhaltung
der  Herrschaft  Friedrichs  auf  Grundlage  des  Testaments  haben
konnte,  entfiel,  seit  er  auf  die  Regentschaft,  welche,  wie  ich
denke,  der  Kaiser  für  ihn  in  Aussicht  genommen  hatte,  verzichten ­
  musste;  es  ist  erklärlich,  wenn  er  sich  nun  nicht  berufen ­
  fühlte,  mit  der  Curie  Verhandlungen  zu  eröffnen,  um  das
Interesse  der  Kaiserin,  seiner  Feindin,  und  ihres  Sohnes  zu
wahren.  Er  ist  einfach  darauf  bedacht,  sich  den  Ansprüchen
der  Kirche  gegenüber  in  seinen  eigenen  Ländern  zu  behaupten.
Als  nun  P.  Innocenz  alsbald  nach  seiner  Erhebung,  1198,
Jan.  8.,  Cardinäle  in  die  Mark  schickte,  scheint  Markwald  bezweifelt ­
  zu  haben,  dass  es  ihm  gelingen  werde,  seine  Stellung
gegen  die  päbstlichen  Ansprüche  zu  behaupten.  Er  sucht  nun
eine  Verständigung  mit  dem  Pabste.  Jetzt  konnte  es  auch
seinen  eigenen  Interessen  entsprechen,  sich  auf  das  Testament
zu  berufen.  Er  stellte  dem  Pabste  für  den  Fall  einer  Verständigung ­
  in  Aussicht,  dass  er  die  Macht  der  Kirche  auf  Grundlage ­
  des  Testamentes  höher  erheben  werde,  als  je,  da  dasselbe
der  Kirche  ausserordentliche  Vortheile  gewähre.  (Gcstalnn.  c.  8.)
Er  hatte  damals  also  die  Absicht,  je  nach  dem  Verlaufe  der
Verhandlungen  dasselbe  wirklich  zu  produziren.  Was  konnte
da  nun  näher  liegen,  als  der  Gedanke,  das  unter  wesentlich
anderen  Voraussetzungen  entstandene  Testament  so  herzurichten, ­
  dass  es  seinen  damaligen  Zwecken  entsprach?
Der  damaligen  Sachlage  nun  scheinen  die  Bestimmungen
allerdings  durchaus  zu  entsprechen.  Was  zur  Zeit  des  Todes,
dos  Kaisers  noch  als  grosses  Zugeständnis  erscheinen  musste,
die  ungeschmälerte  Rückgabe  des  Patrimonium  und  des  mathildischen
  Gutes,  konnte  jetzt  freilich  nicht  mehr  genügend  erscheinen ­
  ,  seit  die  Kirche  mit  Ansprüchen  aufgetreten  war,
welche  so  weit  darüber  hinausgingen.  Hätte  den  Kaiser,  auch
wenn  er  sie  gekannt  hätte,  die  Rücksicht  auf  seine  kaiserlichen
Pflichten  von  einer  Anerkennung  derselben  abhalten  müssen,
            
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