Uebor das Testament Kaiser Heinrichs VI.
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neu, er habe sieh um so mehr in der Person dessen getäuscht,
dem er die Ausführung übertrug; durfte er sich auf diesen
nicht verlassen, so waren die weisesten Verfügungen umsonst.
Allerdings wird (inzunehmen sein, dass die Ausweisung Markwalds
aus dem Königreiche die Plane des Kaisers kreuzte.
Das besondere Interesse, welches Markwald an der Erhaltung
der Herrschaft Friedrichs auf Grundlage des Testaments haben
konnte, entfiel, seit er auf die Regentschaft, welche, wie ich
denke, der Kaiser für ihn in Aussicht genommen hatte, verzichten
musste; es ist erklärlich, wenn er sich nun nicht berufen
fühlte, mit der Curie Verhandlungen zu eröffnen, um das
Interesse der Kaiserin, seiner Feindin, und ihres Sohnes zu
wahren. Er ist einfach darauf bedacht, sich den Ansprüchen
der Kirche gegenüber in seinen eigenen Ländern zu behaupten.
Als nun P. Innocenz alsbald nach seiner Erhebung, 1198,
Jan. 8., Cardinäle in die Mark schickte, scheint Markwald bezweifelt
zu haben, dass es ihm gelingen werde, seine Stellung
gegen die päbstlichen Ansprüche zu behaupten. Er sucht nun
eine Verständigung mit dem Pabste. Jetzt konnte es auch
seinen eigenen Interessen entsprechen, sich auf das Testament
zu berufen. Er stellte dem Pabste für den Fall einer Verständigung
in Aussicht, dass er die Macht der Kirche auf Grundlage
des Testamentes höher erheben werde, als je, da dasselbe
der Kirche ausserordentliche Vortheile gewähre. (Gcstalnn. c. 8.)
Er hatte damals also die Absicht, je nach dem Verlaufe der
Verhandlungen dasselbe wirklich zu produziren. Was konnte
da nun näher liegen, als der Gedanke, das unter wesentlich
anderen Voraussetzungen entstandene Testament so herzurichten,
dass es seinen damaligen Zwecken entsprach?
Der damaligen Sachlage nun scheinen die Bestimmungen
allerdings durchaus zu entsprechen. Was zur Zeit des Todes,
dos Kaisers noch als grosses Zugeständnis erscheinen musste,
die ungeschmälerte Rückgabe des Patrimonium und des mathildischen
Gutes, konnte jetzt freilich nicht mehr genügend erscheinen
, seit die Kirche mit Ansprüchen aufgetreten war,
welche so weit darüber hinausgingen. Hätte den Kaiser, auch
wenn er sie gekannt hätte, die Rücksicht auf seine kaiserlichen
Pflichten von einer Anerkennung derselben abhalten müssen,