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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Ueber  das  Testament  Kaiser  Heinrichs  VI.

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Demi  der  übrige  Text,  wie  er  vorliegt,  scheint  das  nicht  auszuschliessen.
  Ich  wies  schon  früher  darauf  hin,  dass  auch  nach
dem  Testamente  die  Stellung  der  Kaiserin  nicht  als  die  einer
Regentin  für  den  minderjährigen  König,  sondern  als  die  einer
wirklichen  Königin  aufzufassen  ist.  Es  ist  demnach  an  und
für  sich  die  Annahme  nicht  unzulässig,  dass  der  Frau  und  dem
Kinde  noch  ein  Regent  zur  Seite  gestellt  wäre;  und  auch  die
Bestimmung,  dass  bei  früherem  Tode  der  Kaiserin  Friedrich
secundum  ordinationem  suam  Zurückbleiben  solle,  scheint  mir
das  nicht  gerade  auszuscliliessen.
Halte  ich  es  nun  auch  für  wahrscheinlich,  dass  das  Testament ­
  wenigstens  in  dieser  Richtung  auch  jetzt  noch  den
Ansprüchen  Markwalds  entsprach,  so  möchte  ich  darauf  kein
Gewicht  legen.  Auch  aus  anderen  Gründen  gebe  ich  zu,  dass
der  Inhalt  des  Testamentes  ein  anderer  sein  müsste,  damit  wir
es  für  eine  nach  dem  Sommer  1198  entstandene  Fälschung
Markwalds  halten  dürften.  Berief  sich  derselbe  auch  noch  später ­
  auf  das  Testament  des  Kaisers,  so  folgt  daraus  nicht  gerade, ­
  dass  er  das  uns  vorliegende  produzirt  haben  würde,  wenn
es  damals  wirklich  zu  einer  Veröffentlichung  durch  ihn,  wie
sie  nie  erfolgt  ist,  gekommen  wäre.  Markwald  nahm  damals
den  Standpunkt  des  Testamentes  überhaupt  nicht  mehr  ein.
Schon  1198,  Aug.  28  datirt  Markwald  nach  der  Regierung-Philipps.
  Ich  möchte  darin  nicht  mit  Winkelmann,  S.  488,
Anm.  1,  eine  Rücksichtnahme  auf  eine  an  und  für  sich  keineswegs ­
  unwahrscheinliche  letztwillige  Verfügung  des  Kaisers
sehen,  wonach  Philipp  zum  Verweser  des  Kaiserreichs  bestimmt
wurde.  So  lange  Markwald  den  jungen  Friedrich  als  Nachfolger ­
  im  Kaiserreiche  betrachtete,  durfte  er  auch  nur  dessen
Namen  nennen.  Ich  sehe  vielmehr  in  jener  Datirung  das  erste
Zeugniss,  dass  Markwald  sich  den  Planen  der  staufischen  Partei
in  Deutschland  anschloss,  welche,  Friedrich  fallen  lassend,  den
Philipp  nicht  allein  zum  Nachfolger  im  Kaiserreiche  erwählte,
sondern  für  ihn  auch  alles  beanspruchte,  was  sein  Bruder  beherrscht ­
  hatte,  also  insbesondere  auch  Sizilien.  Mit  K.  Philipp
und  seiner  Partei  steht  Markwald  weiterhin  in  engster  Verbindung. ­
  Sie  schreitet  für  ihn  bei  dem  Pabste  ein,  sie  erkennt
ihn  nicht  blos  als  Markgrafen  von  Ancona  und  Herzog  von
            
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