Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

282

F  i  c  k  o  r.

Leistung-  des  Lohnseides  bestand.  Oder  wenn  das  nicht,  es
können  sich  diese  Forderungen  auf  den  Einfluss  des  Kaisers
bei  den  Bischofswahlen,  auf  das  tuszische  Patrimonium,  auf
das  mathildische  Gut  und  anderes  bezogen  haben.  Bei  allen
diesen  Dingen  liegt  die  Wahrscheinlichkeit  vor,  dass  sie  den
Gegenstand  der  päbstlichen  Forderungen  bildeten,  weil  vorhergehende ­
  ,  wie  nachfolgende  Ereignisse  das  unterstützen;  bei
allen  diesen  Dingen  konnte  der  Pabst  seine  Forderungen  so
steigern,  dass  der  Kaiser  sie  recht  wohl  von  der  damaligen
Sachlage  aus  als  unerfüllbar  bezeichnen  konnte;  eine  Nöthigung
da  an  eine  so  weitgehende  F  orderung  zu  denken,  wie  die  Abtretung ­
  der  mittelitalienischen  Reichslande,  liegt  gewiss  nicht  vor.
Und  an  und  für  sich  ist  es  gewiss  ganz  unwahrscheinlich,
dass  der  Pabst  es  damals  auch  nur  gewagt  haben  sollte,  so
ungemessene  Forderungen  zu  stellen.  Das  konnte  er  später
bei  K.  Otto,  bei  K.  Friedrich  unter  Verhältnissen  thun,  wo
diese  wesentlich  auf  den  Beistand  des  Pabstes  angewiesen
waren,  wollten  sie  überhaupt  die  Krone  behaupten  oder  erlangen. ­
  Dass  auch  nur  K.  Philipp  gegenüber  die  Forderung
aufrecht  erhalten  wurde,  ist  unwahrscheinlich;  selbst  K.  Otto
gegenüber  musste  man  sie  wieder  fallen  lassen,  als  dieser  sich
im  Reiche  befestigt  hatte  (vgl.  Ital.  Forsch.  2,  386.  395).  Und
solche  Forderungen  sollte  man  dem  Kaiser  gerade  damals  gestellt ­
  haben,  wo  er  sich  auf  dem  Gipfel  seiner  Macht  befand?
Plätte  es  sich  um  Ansprüche  gehandelt,  welche  die  Curie  immer
festgehaltcn,  welche  sie  im  mer,  wenn  auch  vergeblich,  geltend
gemacht  hätte,  dann  freilich  könnte  es  nicht  befremden,  wenn
sie  auch  jetzt  durch  eine  solche,  wenngleich  ohne  alle  Aussicht
auf  Erfolg  erhobene  Forderung  ihren  frühem  Rechtsstandpunkt
zu  wahren  gesucht  hätte.  Aber  beim  Mangel  jedes  Zeugnisses
kann  ich  da  nur  bei  der  Annahme  beharren,  dass  der  damaligen ­
  Generation  der  Gedanke,  die  Kirche  beanspruche  einen
grossen  Theil  von  Italien  als  ihr  Eigonthum,  ganz  und  gar
fremd  war.  Solche  Forderungen  wären  weiter  denkbar,  hätte
es  sich  dabei  um  wohlbegründete,  wenn  auch  bisher  nicht  geltend ­
  gemachte  Rechtsansprüche  gehandelt.  Aber  davon  war
nicht  die  Rede.  Bei  einem  Otto  konnte  man  1201  voraus-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.