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F i c k o r.
Leistung- des Lohnseides bestand. Oder wenn das nicht, es
können sich diese Forderungen auf den Einfluss des Kaisers
bei den Bischofswahlen, auf das tuszische Patrimonium, auf
das mathildische Gut und anderes bezogen haben. Bei allen
diesen Dingen liegt die Wahrscheinlichkeit vor, dass sie den
Gegenstand der päbstlichen Forderungen bildeten, weil vorhergehende
, wie nachfolgende Ereignisse das unterstützen; bei
allen diesen Dingen konnte der Pabst seine Forderungen so
steigern, dass der Kaiser sie recht wohl von der damaligen
Sachlage aus als unerfüllbar bezeichnen konnte; eine Nöthigung
da an eine so weitgehende F orderung zu denken, wie die Abtretung
der mittelitalienischen Reichslande, liegt gewiss nicht vor.
Und an und für sich ist es gewiss ganz unwahrscheinlich,
dass der Pabst es damals auch nur gewagt haben sollte, so
ungemessene Forderungen zu stellen. Das konnte er später
bei K. Otto, bei K. Friedrich unter Verhältnissen thun, wo
diese wesentlich auf den Beistand des Pabstes angewiesen
waren, wollten sie überhaupt die Krone behaupten oder erlangen.
Dass auch nur K. Philipp gegenüber die Forderung
aufrecht erhalten wurde, ist unwahrscheinlich; selbst K. Otto
gegenüber musste man sie wieder fallen lassen, als dieser sich
im Reiche befestigt hatte (vgl. Ital. Forsch. 2, 386. 395). Und
solche Forderungen sollte man dem Kaiser gerade damals gestellt
haben, wo er sich auf dem Gipfel seiner Macht befand?
Plätte es sich um Ansprüche gehandelt, welche die Curie immer
festgehaltcn, welche sie im mer, wenn auch vergeblich, geltend
gemacht hätte, dann freilich könnte es nicht befremden, wenn
sie auch jetzt durch eine solche, wenngleich ohne alle Aussicht
auf Erfolg erhobene Forderung ihren frühem Rechtsstandpunkt
zu wahren gesucht hätte. Aber beim Mangel jedes Zeugnisses
kann ich da nur bei der Annahme beharren, dass der damaligen
Generation der Gedanke, die Kirche beanspruche einen
grossen Theil von Italien als ihr Eigonthum, ganz und gar
fremd war. Solche Forderungen wären weiter denkbar, hätte
es sich dabei um wohlbegründete, wenn auch bisher nicht geltend
gemachte Rechtsansprüche gehandelt. Aber davon war
nicht die Rede. Bei einem Otto konnte man 1201 voraus-