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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Uebor  das  Tostamont  Kaiser  Heinrichs  VT.

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darauf  kommt  es  an,  ob  man  zu  Rom  schon  die  Absicht  hatte,
solche  Ansprüche  eintretenden  Falles  zu  erheben.  Darauf  vielmehr, ­
  ob  es  irgend  wahrscheinlich  ist,  dass  auch  der  Kaiser
schon  um  solche  Ansprüche  wusste,  was  wohl  nur  der  Fall  sein
konnte,  wenn  die  Kirche  bereits  bei  den  vorhergehenden  Verhandlungen ­
  mit  denselben  hervorgetreten  war.
In  dieser  Richtung  legt  nun  Winkelmann  Gewicht  auf
eine  Stelle,  auf  welche  auch  ich  in  dieser  Verbindung  hingewiesen ­
  hatte  (Ital.  Forsch.  2,  824.  372).  Der  Kaiser  schreibt
im  Febr.  1197  dem  Pabste  über  dessen  Forderungen:  non  erant
talia,  nt  vestre  sanctitati  conveniens  esset  illa  a  nobis  requirere,
aut  nobis  et  imperio  expecliens  esset  et  decens  ea  approbare  (Roul.
de  Cluny  75).  Wenn  ich  wenigstens  die  Möglichkeit  glaubte
betonen  zu  sollen,  dass  es  sich  dabei  schon  um  die  Forderung
der  mittelitalienischen  Reichslande  handelte,  so  war  dafür  ein
besonderer  Gesichtspunkt  massgebend.  Ich  suchte  die  Ansicht
zu  begründen,  dass  insbesondere  in  der  Zeit  seit  dem  Frieden
von  Venedig  päbstliche  Ansprüche  in  dieser  Richtung  gar  nicht
erhoben  wurden.  leb  musste  voraussehen,  dass  man  es  etwa
versuchen  könne,  jene  Ansicht  durch  einen  Hinweis  auf  das
Testament  als  irrig  zu  bezeichnen.  Ich  hielt  dieses  allerdings
nach  der  gewöhnlichen  Meinung  für  unecht  und  glaubte  mich
darauf  in  erster  Linie  berufen  zu  dürfen.  Andererseits  blieben
doch  auch  mir  einige  Bedenken  bezüglich  der  Echtheitsfrage;
wenigstens  durfte  ich  nicht  voraussetzen,  dass  da  jeder  meine
Ansicht  theilen  würde.  Und  so  fühlte  ich  das  Bedürfniss,  darauf ­
  hinzuweisen,  dass  meine  Ilauptannahme  auch  mit  dem  Falle
der  Echtheit  vereinbar  bleibe,  dass  es  sich  auch  dann  nicht
gerade  um  immer  festgehaltone  Ansprüche  der  Kirche  handeln
müsse,  sondern  die  Möglichkeit  vorhanden  sei,  dass  dieselbe
gerade  bei  jenen  als  unerfüllbar  bezeichneten  Forderungen  damit ­
  aufgetreten  sein  könne.
Was  ich  aber  nur  als  ,möglich'  hinstellte,  das  bezeichnet
Winkelmann  als  ,mehr  als  wahrscheinlich'.  Das  aber  scheint
mir  nun  in  keiner  Weise  zuzutreffen.  Irgend  welche  bestimmtere ­
  Beziehung  fehlt  durchaus;  jene  als  unerfüllbar  bezeichneten
Forderungen  können  ganz  andere  Gegenstände  betroffen  haben.
Vielleicht  am  nächsten  liegt  der  Gedanke,  dass  der  Pabst  auf
            
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