Uebor das Tostamont Kaiser Heinrichs VT.
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darauf kommt es an, ob man zu Rom schon die Absicht hatte,
solche Ansprüche eintretenden Falles zu erheben. Darauf vielmehr,
ob es irgend wahrscheinlich ist, dass auch der Kaiser
schon um solche Ansprüche wusste, was wohl nur der Fall sein
konnte, wenn die Kirche bereits bei den vorhergehenden Verhandlungen
mit denselben hervorgetreten war.
In dieser Richtung legt nun Winkelmann Gewicht auf
eine Stelle, auf welche auch ich in dieser Verbindung hingewiesen
hatte (Ital. Forsch. 2, 824. 372). Der Kaiser schreibt
im Febr. 1197 dem Pabste über dessen Forderungen: non erant
talia, nt vestre sanctitati conveniens esset illa a nobis requirere,
aut nobis et imperio expecliens esset et decens ea approbare (Roul.
de Cluny 75). Wenn ich wenigstens die Möglichkeit glaubte
betonen zu sollen, dass es sich dabei schon um die Forderung
der mittelitalienischen Reichslande handelte, so war dafür ein
besonderer Gesichtspunkt massgebend. Ich suchte die Ansicht
zu begründen, dass insbesondere in der Zeit seit dem Frieden
von Venedig päbstliche Ansprüche in dieser Richtung gar nicht
erhoben wurden. leb musste voraussehen, dass man es etwa
versuchen könne, jene Ansicht durch einen Hinweis auf das
Testament als irrig zu bezeichnen. Ich hielt dieses allerdings
nach der gewöhnlichen Meinung für unecht und glaubte mich
darauf in erster Linie berufen zu dürfen. Andererseits blieben
doch auch mir einige Bedenken bezüglich der Echtheitsfrage;
wenigstens durfte ich nicht voraussetzen, dass da jeder meine
Ansicht theilen würde. Und so fühlte ich das Bedürfniss, darauf
hinzuweisen, dass meine Ilauptannahme auch mit dem Falle
der Echtheit vereinbar bleibe, dass es sich auch dann nicht
gerade um immer festgehaltone Ansprüche der Kirche handeln
müsse, sondern die Möglichkeit vorhanden sei, dass dieselbe
gerade bei jenen als unerfüllbar bezeichneten Forderungen damit
aufgetreten sein könne.
Was ich aber nur als ,möglich' hinstellte, das bezeichnet
Winkelmann als ,mehr als wahrscheinlich'. Das aber scheint
mir nun in keiner Weise zuzutreffen. Irgend welche bestimmtere
Beziehung fehlt durchaus; jene als unerfüllbar bezeichneten
Forderungen können ganz andere Gegenstände betroffen haben.
Vielleicht am nächsten liegt der Gedanke, dass der Pabst auf