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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Ueber  das  Testament  Kaiser  Heinrichs  VT.

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dem  Herzogthume  Spoleto  und  der  Mark  Ancona  gedacht.
Das  würde  nur  zulässig  und  selbst  dann  mit  der  Fassungschwer
  in  Einklang  zu  bringen  sein,  wenn  durch  jene  Bestimmung ­
  zugleich  das  ganze  Herzogthum  der  Kirche  überlassen ­
  werden  sollte.  Hätte  das  wirklich  in  der  Absicht  des
Kaisers  gelegen,  so  würde  das  sicher  nicht  in  dieser  Form
geschehen  sein;  die  Stelle  des  Testamentes  könnte  dann
schwerlich  echt  sein.  Aber  selbst  ein  Fälscher  würde  nicht
leicht  auf  eine  so  ungenaue  Bezeichnung  verfallen  sein.  An  jener
Vermuthung  möchte  ich  daher  nicht  festhaiton.  Es  könnte  sich
um  Monte  Fortino  nordöstlich  von  Velletri  handeln,  auf  welches
1151  Otto  von  Colonna  alle  seine  Ansprüche  gegen  den  Besitzer
Jonathas  Tholomei  der  Kirche  abtritt,  während  letzterer  1155
die  Burg  der  Kirche  als  Bürgschaft  für  seine  Treue  überantwortet ­
  (Theiner  Codex  dominii  temp.  1,  15.  16).  Haben  wir
keine  Nachricht  darüber,  so  ist  es  doch  sehr  leicht  möglich,
dass  der  Kaiser  diese  die  Strasse  in  das  Königreich  beherrschende ­
  Burg  in  seinen  Besitz  zu  bringen  gewusst  hatte,  in
welchem  Falle  dann  ihre  ausdrückliche  Aufführung  nicht  befremden ­
  könnte,  während  doch  auch  die  Fassung  der  Stelle
die  Annahme,  dass  es  sich  um  einen  zwischen  Acquapendente
und  Ceperano  und  zwar  näher  dem  letztem  gelegenen  Ort
handle,  immerhin  zulassen  dürfte.  Jedenfalls  werden  sich
Bedenken  gegen  die  Echtheit  der  Stelle  aus  dieser  Erwähnung
nicht  bestimmter  begründen  lassen.
Für  diese  scheint  mir  dagegen  ins  Gewicht  zu  fallen  die
Nichterwähnung  von  Radicofani.  Die  Kirche  hatte  ihre  Rechte
an  demselben  erst  1153  erworben;  es  wurde  dann  für  das
Reich  besetzt  und  von  K.  Friedrich  die  feste  Burg  erbaut.
Die  Kirche  hat  ihre  Ansprüche  aber  anscheinend  nie  aufgegeben ­
  ;  nach  dem  Tode  K.  Heinrichs  wurde  Radicofani  alsbald
für  die  Kirche  besetzt  und  es  wird  nun  die  Bezeichnung  des
Patrimonium  als  das  Land  von  Radicofani  bis  Ceperano  alsbald
allgemein  üblich  (vgl.  Ital.  Forsch.  2,  237.  299.  386).  Läge
hier  eine  Fälschung  Markwalds  vor,  so  hätte  dieser  nicht  das
geringste  Interesse  gehabt,  in  diesen  Gegenden  die  Ansprüche
der  Kirche  nicht  in  vollem  Umfange  anzuerkennen,  nicht  von
dem  I  Je  inde  von  Radicofani  ab  zu  sprechen.  Dagegen  hat  es
            
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