Ueber das Testament Kaiser Heinrichs VT.
275
dem Herzogthume Spoleto und der Mark Ancona gedacht.
Das würde nur zulässig und selbst dann mit der Fassungschwer
in Einklang zu bringen sein, wenn durch jene Bestimmung
zugleich das ganze Herzogthum der Kirche überlassen
werden sollte. Hätte das wirklich in der Absicht des
Kaisers gelegen, so würde das sicher nicht in dieser Form
geschehen sein; die Stelle des Testamentes könnte dann
schwerlich echt sein. Aber selbst ein Fälscher würde nicht
leicht auf eine so ungenaue Bezeichnung verfallen sein. An jener
Vermuthung möchte ich daher nicht festhaiton. Es könnte sich
um Monte Fortino nordöstlich von Velletri handeln, auf welches
1151 Otto von Colonna alle seine Ansprüche gegen den Besitzer
Jonathas Tholomei der Kirche abtritt, während letzterer 1155
die Burg der Kirche als Bürgschaft für seine Treue überantwortet
(Theiner Codex dominii temp. 1, 15. 16). Haben wir
keine Nachricht darüber, so ist es doch sehr leicht möglich,
dass der Kaiser diese die Strasse in das Königreich beherrschende
Burg in seinen Besitz zu bringen gewusst hatte, in
welchem Falle dann ihre ausdrückliche Aufführung nicht befremden
könnte, während doch auch die Fassung der Stelle
die Annahme, dass es sich um einen zwischen Acquapendente
und Ceperano und zwar näher dem letztem gelegenen Ort
handle, immerhin zulassen dürfte. Jedenfalls werden sich
Bedenken gegen die Echtheit der Stelle aus dieser Erwähnung
nicht bestimmter begründen lassen.
Für diese scheint mir dagegen ins Gewicht zu fallen die
Nichterwähnung von Radicofani. Die Kirche hatte ihre Rechte
an demselben erst 1153 erworben; es wurde dann für das
Reich besetzt und von K. Friedrich die feste Burg erbaut.
Die Kirche hat ihre Ansprüche aber anscheinend nie aufgegeben
; nach dem Tode K. Heinrichs wurde Radicofani alsbald
für die Kirche besetzt und es wird nun die Bezeichnung des
Patrimonium als das Land von Radicofani bis Ceperano alsbald
allgemein üblich (vgl. Ital. Forsch. 2, 237. 299. 386). Läge
hier eine Fälschung Markwalds vor, so hätte dieser nicht das
geringste Interesse gehabt, in diesen Gegenden die Ansprüche
der Kirche nicht in vollem Umfange anzuerkennen, nicht von
dem I Je inde von Radicofani ab zu sprechen. Dagegen hat es