Ueljer das Testament. Kaiser Heinrichs VI.
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Noch weniger wird das zu bezweifeln sein bezüglich des
mathildischen Gutes. Das Reich war im Besitze; dass da aber
die Kirche nicht unbegründete Ansprüche erheben könne,
scheint doch auch kaiserlicherseits nie bestritten zu sein; nur
war man nie zu einer Auseinandersetzung gelangt. Und wenn
nun gerade während dieser Verhandlungen der Kaiser zugibt,
dass in sonst ungewöhnlicher Weise mathildische Vasallen bei
ihrem Treuschwure einen Vorbehalt zu Gunsten des Pabstes
machen, so scheint sich daraus nicht blos zu ergeben, dass
damals über das mathildische Gut verhandelt wurde, sondern
dass der Kaiser auch bereit war, in dieser Richtung der Kirche
Concessionen zu machen (vgl. Rai. Forschungen 2, 297).
Das sind meiner Ansicht nach die Punkte, von denen
sich mit ziemlicher Sicherheit annehmen lässt, dass sie den
Gegenstand der päbstlichen Forderungen bildeten. Es ist möglich,
dass der Pabst noch andere Ansprüche erhob; aber wenigstens
nach den Haltpunkten, welche uns zu Gebote stehen, ist
es mir nicht wahrscheinlich, dass es sich da noch um Punkte
von grösserer Bedeutung gehandelt hat; ich glaube insbesondere
nicht, worauf ich zurückkomme, dass schon bei Lebzeiten des
Kaisers territoriale Ansprüche der Kirche von solchem Umfange
erhoben wurden, wie das gleich nach seinem Tode der
Fall war. Bezogen sich die Gegenforderungen des Kaisers
zweifellos zunächst auf Anerkennung seines Rechtes auf das
Königreich unter Verzicht auf den Lehnseid, so wird er daneben
noch anderes beansprucht haben. Es wird nicht nöthig sein,
die Nachricht der Marbachcr Annalen einer nähern Erörterung
zu unterziehen, dass der Kaiser vom Pabste verlangte, er solle
seinen Sohn taufen und zum Könige salben. Da der Kaiser
gleichzeitig seinem Sohne die Nachfolge in Deutschland und
damit im Kaiserreiche zu sichern suchte, so wird die Bedeutung
der Forderung darin zu suchen sein, dass der Pabst durch
eine feierliche Handlung zu erkennen geben sollte, er sei mit
der Nachfolge des jungen Friedrich sowohl im Königreiche,
als im Kaiserreiche einverstanden.
Der Kaiser legte sichtlich grossen Werth darauf, zu einer
Verständigung mit dem Pabste zu gelangen, war auch zweifellos
bereit, manchen Anforderungen des Pabstes zu entsprechen.
Sitzb. d. pliil.-hist. CI. LXV1I. Bd. II. Ilft. 18