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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Ueljer  das  Testament.  Kaiser  Heinrichs  VI.

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Noch  weniger  wird  das  zu  bezweifeln  sein  bezüglich  des
mathildischen  Gutes.  Das  Reich  war  im  Besitze;  dass  da  aber
die  Kirche  nicht  unbegründete  Ansprüche  erheben  könne,
scheint  doch  auch  kaiserlicherseits  nie  bestritten  zu  sein;  nur
war  man  nie  zu  einer  Auseinandersetzung  gelangt.  Und  wenn
nun  gerade  während  dieser  Verhandlungen  der  Kaiser  zugibt,
dass  in  sonst  ungewöhnlicher  Weise  mathildische  Vasallen  bei
ihrem  Treuschwure  einen  Vorbehalt  zu  Gunsten  des  Pabstes
machen,  so  scheint  sich  daraus  nicht  blos  zu  ergeben,  dass
damals  über  das  mathildische  Gut  verhandelt  wurde,  sondern
dass  der  Kaiser  auch  bereit  war,  in  dieser  Richtung  der  Kirche
Concessionen  zu  machen  (vgl.  Rai.  Forschungen  2,  297).
Das  sind  meiner  Ansicht  nach  die  Punkte,  von  denen
sich  mit  ziemlicher  Sicherheit  annehmen  lässt,  dass  sie  den
Gegenstand  der  päbstlichen  Forderungen  bildeten.  Es  ist  möglich, ­
  dass  der  Pabst  noch  andere  Ansprüche  erhob;  aber  wenigstens ­
  nach  den  Haltpunkten,  welche  uns  zu  Gebote  stehen,  ist
es  mir  nicht  wahrscheinlich,  dass  es  sich  da  noch  um  Punkte
von  grösserer  Bedeutung  gehandelt  hat;  ich  glaube  insbesondere
nicht,  worauf  ich  zurückkomme,  dass  schon  bei  Lebzeiten  des
Kaisers  territoriale  Ansprüche  der  Kirche  von  solchem  Umfange ­
  erhoben  wurden,  wie  das  gleich  nach  seinem  Tode  der
Fall  war.  Bezogen  sich  die  Gegenforderungen  des  Kaisers
zweifellos  zunächst  auf  Anerkennung  seines  Rechtes  auf  das
Königreich  unter  Verzicht  auf  den  Lehnseid,  so  wird  er  daneben
noch  anderes  beansprucht  haben.  Es  wird  nicht  nöthig  sein,
die  Nachricht  der  Marbachcr  Annalen  einer  nähern  Erörterung
zu  unterziehen,  dass  der  Kaiser  vom  Pabste  verlangte,  er  solle
seinen  Sohn  taufen  und  zum  Könige  salben.  Da  der  Kaiser
gleichzeitig  seinem  Sohne  die  Nachfolge  in  Deutschland  und
damit  im  Kaiserreiche  zu  sichern  suchte,  so  wird  die  Bedeutung ­
  der  Forderung  darin  zu  suchen  sein,  dass  der  Pabst  durch
eine  feierliche  Handlung  zu  erkennen  geben  sollte,  er  sei  mit
der  Nachfolge  des  jungen  Friedrich  sowohl  im  Königreiche,
als  im  Kaiserreiche  einverstanden.
Der  Kaiser  legte  sichtlich  grossen  Werth  darauf,  zu  einer
Verständigung  mit  dem  Pabste  zu  gelangen,  war  auch  zweifellos ­
  bereit,  manchen  Anforderungen  des  Pabstes  zu  entsprechen.
Sitzb.  d.  pliil.-hist.  CI.  LXV1I.  Bd.  II.  Ilft.  18
            
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