Ueber das Testament Kaiser Heinrichs VI.
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ein früheres Beispiel. Kaiser Lothar nahm 1133 das mathildische
Gut vom Pabste zu Lehen; er verpflichtete sich auch
zu einem jährlichen Lehnszinse; aber die Mannschaft leistete
er nicht, während sie der Herzog von Baiern als sein Nachfolger
dann allerdings leisten sollte (vgl. Heerschild 33.) Nach
dem Vertrage 1156 war auch der König von Sicilien dem
Pabste zu einem Lehnszinse von sechshundert Schifaten für
Apulien und Calabrien, und vierhundert für Marsien verpflichtet.
.Dieser Zahlung hat sich der Kaiser gewiss nicht
entziehen wollen; Dandolo sagt sogar, dass er sie wirklich
geleistet habe; und wenn Toeche 436 diese Angabe eben deshalb
verwirft, weil der Lehns'eid nicht geleistet sei, so ist
dagegen zu bemerken, dass beides nicht in nothwendigem
Zusammenhänge steht, dass wohl der Lehnseid, nicht aber der
Zins mit der kaiserlichen Würde unvereinbar war. Es wird
wohl ausdrücklich erwähnt, dass gerade in solchen Fällen statt
der Mannschaft ein Zins gezahlt wurde (Heerschild 20).
Allerdings hing es vom guten Willen des Herren ab, ob
er die Mannschaft nachsehen wollte. Bestand der Pabst einfach
auf der Strenge des Rechts, so konnte er die Belehnung
ohne Mannschaft verweigern, musste dann aber wohl überhaupt
auf rechtliche Ordnung dieses Verhältnisses- verzichten, da er
voraussehen konnte, dass der Kaiser sich nie dazu verstehen
werde, sein Lehnsmann zu werden, zumal derselbe bereits im
thatsächlichen Besitze des Königreiches war. Wahrscheinlicher
bewegten sich die Verhandlungen in der Richtung, dass der
Pabst sich bereit erklärte, den Lehnseid nachzusehen, dafür
aber die Forderungen an den Kaiser stellte, welche dieser in dem
letzten der auf diese Verhandlungen bezüglichen Schreiben (Roul.
de Cluny 75) als zu weit gehend und unannehmbar bezeichnet.
In dieser Richtung wird nun zunächst zu beachten sein,
dass sich in dem Vertrage mit Iv. Wilhelm von 1156 Bestimmungen
über die Appellationen an den Pabst, über die Abhaltung
von Concilien im Königreiche, über die Absendung von
Legaten und über die Bischofswahlen fanden, welche die Kirche
jetzt als zu weit gehend und die kirchliche Freiheit beeinträchtigend
betrachtete und auf deren Beseitigung sie sichtlich in der
nächstvorhergehenden, wie in der nächstfolgenden Zeit besondern
Werth legte. Das beweist vor allem die Erneuerung des