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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 67. Band, (Jahrgang 1871)

Beiträge  zur  Geschichte  der  Sprachgelehrsamkeit  hei  den  Arabern.

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künde  mit  der  Sprachgelehrsamkeit  einen  Bund  eingehen,
dem  die  arabische  Sprachkenntniss  so  manche  beträchtliche
Förderung  verdankt.  Den  muhammedanisclien  Rechtslehrern
musste  nämlich  nicht  wenig  daran  gelegen  haben,  den  lexicalischen
  Worth  und  das  Begriffsgebiet  jener  Wörter  und  termini,
deren  sich  die  Rechtslehrer  in  ihren  gewöhnlich  präcis  gehaltenen ­
  und  für  jene  Wissenschaft  grundlegenden  Werken  bedienten, ­
  genau  zu  erfassen.  Namhafte  Juristen  bemächtigen
sich  demnach  in  Monographieen  und  Commentaren  auch  dieses
Gebietes,  und  leisten  der  Kenntniss  des  arabischen  Sprachschatzes ­
  durch  Enthüllung  mancher  Subtilität  sehr  dankenswerthen
Vorschub.  Aus  der  Schule  Chalil’s,  des  eigentlichen  Begründers
der  arabischen  Lexicographie,  ging  auf  dieser  Weise  Leitli  b.
ul-Muzaffar,  ein  bedeutender  Jurist,  hervor;  derselben  Richtung ­
  ist  aus  älterer  Zeit  auch  der  berühmte  Azhari,  der  ältere
IJarawi 1  und  andere  anzureihen.  Wir  werden  hier  auf  ein
Werk  FiTüzabädi’s,  des  berühmten  Verfassers  des  Kamüs,
welches  sich  in  der  eben  besproehencn  Richtung  bewegt,  Bezug
nehmen,  weil  es  literarisch  wenig  bekannt  und  besprochen  zu
sein  scheint.  Es  führt  den  Titel:  ^  Lo  JJ
xäjÜI  Das  Exemplar,  welchem ­
  unsere  Mittheilungen  entnommen  sind,  gehört  der  Refäijja
an,  in  welcher  es  den  262  Blätter  enthaltenden  Kleinquartband
Nr.  260  ausfüllt.  Firüzabädi  beendigte  dieses  Buch,  nachdem
sein  Kamüs  bereits  vollendet  war  und  sich  im  Orient  eine  Berühmtheit ­
  erworben  hatte,  im  Jahre  743;  vermehrte  es  jedoch
zwei  Jahre  später  um  ebensoviel,  als  er  bis  dahin  daran  vollendet ­
  hatte,  und  beschäftigte  sich  mit  der  Bereicherung  des  in
demselben  niedergelegten  Materials  bis  zum  Jahre  758.  Es  ist
in  drei  Theile  eingetheilt,  über  deren  Anordnung  und  Inhalt
wir  den  Verfasser  selbst  sprechen  lassen  wollen.  Wir  lassen  zu
diesem  Behufe  das  hieher  gehörige  Stück  der  Einleitung  folgen,
welches  schon  deswegen  der  Mittheilung  würdig  sein  dürfte,
weil  es  F.’s  eigenes  Urtheil  über  sein  Kamüs  enthält:
ä<jLc.  ‘  xJJ  I  J,  Ai'  xili  Ixt
loloiH  £  LgJiXj  xiUI
1  Flügel  1.  c.  S.  40  und  219.
            
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