Beiträge zur Geschichte der Sprachgelehrsamlceit hei den Arabern.
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jlch werde' — führt er fort — ,dieses Verfahren einhalten,
weil mein. Buch auch von Leuten gelesen werden dürfte,
die sich Rechtsgelehrte nennen, deren manche die Gesetze
des Tasrif nicht inne haben, und so das betreffende
Wort an einer Stelle suchen könnten, an der sie es nicht
finden würden, in der irrigen Voraussetzung, dass
alle Bestandteile desselben wurzelhaft seien.' 1 — Hier
wird auf die mufakkihün ganz deutlich als auf schwache Grammatiker
Bezug genommen, und wir können aus der eben angeführten
Stelle, wenigstens für das siebente Jahrhundert nach der
Flucht, in welchem Nawawi lebte, schliessen, dass die Sprachgelehrsamkeit,
insoweit sie die grammatische Formenlehre angeht,
von den rechtskundigen Theologen vernachlässigt wurde.
Diese Erscheinung dürfte um so auffallender sein, da
doch die mohammedanische Rechtswissenschaft in unzertrennlichem
Zusammenhänge mit der Koraninterpretation steht, in
welcher die grammatisch-lexicalische Auslegung eine der wichtigsten
Rollen spielt, 2 und die Beschäftigung mit der Grammatik
als eine von der Religion gebotene unerlässliche Pflicht
betrachtet wird. 3
Die berühmtesten Grammatiker haben sich allerdings recht
viel mit der Rechts- und Religionswissenschaft abgegeben, und
nicht selten bedeutende schriftstellerische Leistungen auf diesen
Gebieten geliefert; wir sehen z. B. Zamachsari als Verfasser
eines juridischen Compendiums, Ibn-ul-Hägib in beiden
Fächern — der Grammatik und dem Fikh — schriftstellerische
Thätigkeit entfalten (vgl. Nachträge); Abu-l-bakä ul
Ökbari, der berühmte Commentator des Mufassal, des Harm und
des Mutanabbi wird auch als hanbalitischer Fakih erwähnt, den
basrensischen Grammatiker Nadr b. Surneil und unzählige andere
— erwähnen wir nur den sich mit Vorliebe und Selbstgefühl
den ,König der Grammatiker' nennenden Abu Nazar 1 —sehen
wir zu den Füssen berühmter Rechtslehrer ihrer Zeit sitzen,
1 Biograpliieal dictionary ed. Wüstenfeld S. 6. (S. unten in den Nachträgen.)
2 Freilich erst in der dritten Classe der Interpreten. S. Sujüthi de inter-•pretibus
Korani, ed. Meursinge S. 2 des Textes Z. 6. u.
3 Flügel, Grammatische Schulen S. 23.
4 Ihn Challikän VIII 80, IV 131, 46, IX 75, II 98. In der weiter unten
zu besprechenden Ilschr. Eef. cod. 309 wird Bl. 24 recto ein kurzes sati-14*