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Z i in in e r in a n n.
der zweiten Ausgabe eigen und dürfen wohl zu jenen ,Verbesserungen
der Darstellung' gezählt werden, für welche, wie
Kant selbst sagt, ,nocli viel zu thun bleibt' (Vorr. z. 2. A. II.
31.). Als Grund derselben gibt Kant (a. a. 0.) die ,Schwierigkeiten
und Dunkelheit' der ersten Ausgabe au, ,woraus manche
Missdeutungen entsprungen sein mögen, welche scharfsinnigen
Männern, vielleicht nicht ohne seine (Kant’s) Schuld, in der
Beurtheilung des Buches aufgestossen sind', und er hat dabei
nach Ueberweg’s Meinung und seiner eigenen Andeutung
(Proleg. z. e. j. künft. Metaphys. III. S. 303) hauptsächlich
Garve’s durch Feder besorgte Recension in den Göttinger Gelehrten
Anzeigen ('Zug. St. III. vom 19. Jänner 1782 S. 40
u. ff.) im Auge.
Dieselben betreffen theils die transcendentale Aesthetik,
theils die Beweise der Grundsätze des reinen Verstandes,
theils endlich die Paralogismen der rationalen Psychologie,
und Kant hofft durch seine Abänderungen den Bedürfnissen
der Leser genügt zu haben. Dass die grössere Schwierigkeit
und Dunkelheit der neuen Lehre aber nicht nach der Seite
der Frage: wie ist ohne a priori Erfahrung möglich ? sondern
nach der Seite der anderen Frage hin lag: wie ist die Entdeckung
jenes a priori selbst möglich? ist erst Kant’s Nachfolgern
deutlich geworden.
Dass durch blosse Erfahrung kein allgemeingiltiges und
notliwendiges Erkenntniss zu Stande komme, hatten lange vor
Kant schon Descartes, Spinoza und Leibnitz eingesehen und
eben darum der Erste sich auf angeborene Ideen, der Zweite
und Dritte auf die Evidenz der mathematischen Methode, Ersterer
jener der Geometrie, Letzterer jener der Arithmetik,
gestützt. Locke stürzte das Ansehen der Cartesischen Beweise
für die notiones innatae und bildete mit einziger Ausnahme
des Substanzbegriffes, dem er eine objective Geltung beliess,
alle übrigen angeblich angebornen Begriffe in erworbene
um, die, auch die mathematischen inbegriffen, aus der Erfahrung
stammten. Die Unterscheidung analytischer und synthetischer
Urtheile, die sich nach Kant’s eigener Anführung (Proleg.
III. S. 182) bei ihm bereits findet (IV. Buch, 3. Hauptst. §. 9
u. ff. ), hätte dahinführen können, zu Gunsten der mathematischen
Erkenntniss eine Ausnahme von der (nach Kant) blos