Literaturgeschichte der Compilationes antiquae etc.
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('In Christi nomine’) oben links neben dem Texte; es ist offenbar
für sie die Rubrik ausgeblieben. Mit Ausnahme der ersten Seite, für
welche die fehlende Rubrik Ersatz bot, steht stets bei jedem Abschnitte
an dessen Kopfe R. Sie schliesst nach 'gratias referamus’
mit 'Eivplicit summa magistri b'nardi.’ Das beweist offenbar das
Fehlen der Rubrik im Anfänge. Zweitens bietet der Codex in Form
der Glosse die Casus Bernhardi Papiensis, jedoch nicht ganz
vollständig, was wohl durchgehends dem Mangel an Raum zuzuschreiben
ist ■). Vor einem jeden steht am Kopfe links B.
Neben diesen Stücken, die allein einem doppelten Apparate
gleicbkommen, hat der Codex den vollständigen Apparat des
Alanus, der jedoch niemals eine Sigle trägt. Dass wir einen vollen
Apparatus haben, beweist die der letzten Glosse angehängte Schlussklausel
benedicamus domino. allein] a . Den Beweis für die Autorschaft
des Alanus liefern folgende Daten:
1. Es fehlen die im •§. 3b. als Richardus angehörigen a, b, c,
die im §. 36. sub b, g, k (welche Bernard bez. Vinc. angehört), 1.
(die Bernard gehört), die aber Grundlage einer vorfindlichen wurde;
ferner aus §. 37. die Alanus nicht angehörigen a, b, c, aus §. 38.
num. r, s, t, welche Bernard gehören 3 ).
2. Der Codex enthält die unzweifelhaft Alanus angehörigen
im §. 36. num. a, c,—f, h, i, die Alanus angehörigen des §. 38.
sub num. a. bis q. und «., die im §. 39. num. b. Note mitgetheilte
Glosse des Alanus.
3. Die in der Glossa ord. zu c. 1. de rescr. v. nt libere mit den
Worten Jsta indulgentia, dann die bei Ta ne red in allen Handschriften
mit den Worten ‘hie derogat secundum primo' beginnende
*) Es fehlt die Einleitung:, für die kein Platz auf der ersten Seite war, dann [um
den Vergleich jedem zu ermöglichen, halte ich mich hieran, nicht an die Leipziger
Handschrift] die Casus zu c. 1. 2. de constitut., c. 2—8. de rescr., de consuet.,
de restit. spoliat., de test. c. 1—6, 8—11., de despous. impab. c. 4. 6., de homic.
c. 1. 6., meist die Vermerke patet per se und ähnliche, nebst einer Anzahl andrer.
Die weitaus meisten und insbesondere die zum Verständniss beitragenden hat er.
Die Anfänge sind bisweilen abgekürzt, die Lesarten gut. So schliesst der zu c. 7.
de testam., den Laspeyres p. 339 am Ende defect hat: c personas; unde versus:
presbyter, ecclesia, conjunxit honor, unus et una, ut Di. LXXXVIIII. singula .
3 ) Von allen bei Laspeyres pag. 323—326 abgedruckten Glossen mit der Sigle b
hat der Codex nur num. 1. mit Citat erweitert.
Sitzb. d. phil.-hist. CI. LXVI. Bd. I. Hft. ?