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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 66. Band, (Jahrgang 1870)

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Schulte

tarnen  totum  dicebat  contra  et  clamabat  baue  nunquam  Ibisse  decretalem.
  p.  ys.'
Von  wem  diese  Lectura  gemacht  sei,  ist  schwer  zu  sagen,  zu
den  ältesten  gehört  sie  sicher.  G.  kann  der  in  derGlossa  zu  Gilbert’s
Compilation  gemeinte  Guil.  sein,  oder  Gilbert  seihst,  oder  Gerardus
  [Sarti  1.  p.  287),  an  spätere  ist  nicht  zu  denken.  P.,  der
von  p.  ys.  sehr  genau,  auch  in  derselben  Glosse,  geschieden  wird,
ist  wohl  der  nicht  weiter  bekannte  Petrus  magister,  der  Canonicus
zu  Bologna  war  und  1189  in  Urkunden  vorkommt  [Sarti  1.  c.].
D.  Codex  Fuldensis  D.  S.
40.  Es  ist  die  Handschrift,  aus  der  ich  die  Collectio  Gilberts
in  der  zweiten,  Alanus'  in  der  ersten  Gestalt  bekannt  gemacht  habe.
Die  Handschrift  gehört  auch  für  den  Text  der  Compilatio  prima
zu  den  interessantesten.  So  fehlen  jene  6  Kapitel  <),  welche  die  erste
Ausgabe  von  Antonius  Augustinus  nach  den  Scholien  zur
Comp.  I.  unter  der  Rubrik  Praetermissa  nachträgt.  Sie  dürften
mithin  in  manchen  der  ältesten  gefehlt  haben.
Geschrieben  ist  der  ganze  Apparat  viel  früher  als  der  Text.
Daher  war  es  oft  unmöglich  zu  sorgen,  dass  der  Text  neben  die  betreffende ­
  Glosse  kam.  Um  nun  das  Auffinden  zu  erleichtern,  ist
unzählige  Male  durch  Kapitalbuchstaben  neben  dem  Texte  und  am
Kopfe  der  betreffenden  Glosse  geholfen.  Dazu  wählt  er  willkürlich
bald  diesen,  bald  jenen  ausser  B  aus  dem  gleich  ersichtlich  zu  machenden ­
  Grunde.  Man  muss  sich  also  hüten,  diese  Kapitalbuchstaben, ­
  auch  wenn  sie  am  Schlüsse  der  Glosse  scheinbar  als  Siglen
stehen,  für  solche  anzusehen.  Mit  Siglen  am  Ende  sind  nur
einige  wenige  Glossen  versehen,  die  die  Sigle  R.  tragen»).
Als  Glosse  läuft  nun  erstens  am  untern  Rande  die  Summa
Bernhardi  Papiensis  durch.  Sie  beginnt  mit  dem  Prooemium

1 )  Nämlich  L.  I.  Tit.  9.  c.  9.  dignum  Tit.  12.  c.  2.  dilectae,  T.  16.  c.  4.  praecipimus,
  T.  19.  c.  1.  studeant,  L.  IV.  T.  4.  c.  4.  solet,  c.  6.  de  iis.
2 )  Es  sind  zu  c.  3.  de  constitut.  der  unter  des  Bern  h  a  r  d  u  s  P  a  p.  stehende
Casus  Sacerdotium,  der  zu  c.  5.  ib.,  c.  7.  ibid.  Aber  diese  drei  haben
zugleich  am  Kopfe  ein  B.  Da  nun  aus  anderen  Handschriften  feststeht,  dass  diese
gleichlautend  bei  Bernhard  und  Richardus  sind  [vgl.  Laspeyres
1.  c.  pag.  329],  so  wird  dadurch  die  ungemeine  Genauigkeit  des  Codex  bewiesen,
zugleich  B.  als  Sigle  für  Bernhard  ausser  Zweifel  gestellt.
            
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