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Schulte
tarnen totum dicebat contra et clamabat baue nunquam Ibisse decretalem.
p. ys.'
Von wem diese Lectura gemacht sei, ist schwer zu sagen, zu
den ältesten gehört sie sicher. G. kann der in derGlossa zu Gilbert’s
Compilation gemeinte Guil. sein, oder Gilbert seihst, oder Gerardus
[Sarti 1. p. 287), an spätere ist nicht zu denken. P., der
von p. ys. sehr genau, auch in derselben Glosse, geschieden wird,
ist wohl der nicht weiter bekannte Petrus magister, der Canonicus
zu Bologna war und 1189 in Urkunden vorkommt [Sarti 1. c.].
D. Codex Fuldensis D. S.
40. Es ist die Handschrift, aus der ich die Collectio Gilberts
in der zweiten, Alanus' in der ersten Gestalt bekannt gemacht habe.
Die Handschrift gehört auch für den Text der Compilatio prima
zu den interessantesten. So fehlen jene 6 Kapitel <), welche die erste
Ausgabe von Antonius Augustinus nach den Scholien zur
Comp. I. unter der Rubrik Praetermissa nachträgt. Sie dürften
mithin in manchen der ältesten gefehlt haben.
Geschrieben ist der ganze Apparat viel früher als der Text.
Daher war es oft unmöglich zu sorgen, dass der Text neben die betreffende
Glosse kam. Um nun das Auffinden zu erleichtern, ist
unzählige Male durch Kapitalbuchstaben neben dem Texte und am
Kopfe der betreffenden Glosse geholfen. Dazu wählt er willkürlich
bald diesen, bald jenen ausser B aus dem gleich ersichtlich zu machenden
Grunde. Man muss sich also hüten, diese Kapitalbuchstaben,
auch wenn sie am Schlüsse der Glosse scheinbar als Siglen
stehen, für solche anzusehen. Mit Siglen am Ende sind nur
einige wenige Glossen versehen, die die Sigle R. tragen»).
Als Glosse läuft nun erstens am untern Rande die Summa
Bernhardi Papiensis durch. Sie beginnt mit dem Prooemium
1 ) Nämlich L. I. Tit. 9. c. 9. dignum Tit. 12. c. 2. dilectae, T. 16. c. 4. praecipimus,
T. 19. c. 1. studeant, L. IV. T. 4. c. 4. solet, c. 6. de iis.
2 ) Es sind zu c. 3. de constitut. der unter des Bern h a r d u s P a p. stehende
Casus Sacerdotium, der zu c. 5. ib., c. 7. ibid. Aber diese drei haben
zugleich am Kopfe ein B. Da nun aus anderen Handschriften feststeht, dass diese
gleichlautend bei Bernhard und Richardus sind [vgl. Laspeyres
1. c. pag. 329], so wird dadurch die ungemeine Genauigkeit des Codex bewiesen,
zugleich B. als Sigle für Bernhard ausser Zweifel gestellt.