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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 66. Band, (Jahrgang 1870)

Literaturgeschichte  der  compilationes  antiquae  etc.  67
und  Verlag  Archiv  f.  kath.  Kirchenrecht  Bd.  VI.  (1861)  S.  223  his
262  mit  voraufgehender  Einleitung.
2.  Bernhards  Summa  de  electione.  besprochen  hei  Laspeyres
  1.  c.  und  gedruckt  pag.  307  —  323.
3.  Tancredus  Summa  de  matrimonio.  Letzte  Ausgabe:
Tancredi  Summa  de  matrimonio  edidit  A  g  a  t  h  o  n  Wunde  rlic  h.  Gott.
1841.  Diese  bespricht  die  einzelnen  Punkte.  Weitere  Handschriften
zu  nennen  ist  unnöthig.
Übrigens  fussen  diese  Schriften,  wie  die  Ordines  judiciarii
aus  dieser  Periode,  nicht  blos  auf  den  Compilationes  antiquae,  sind
aber  sicher  durch  die  massenhaftenDecretalen  hervorgerufen  worden.
Deshalb  habe  ich  sie  erwähnen  zu  sollen  geglaubt,  obwohl  meine
Absicht  nur  darauf  ausgeht,  in  diesen  Abhandlungen  aus  Handschriften ­
  Neues  zu  bieten.
VI.  Brocarda.
Mir  sind  nur  die  des  Damasus  bekannt  geworden,  die  ich  unter
dessen  Schriften  besprechen  werde.

Zweites  Capitel.
Die  eigentliche  Glossenliteratur.  Apparatus,  lecturae,
glossae  i).
I.  Einleitung.
22.  Um  das,  was  ich  biete,  richtig  beurtheilen  zu  können,  muss
man  sich  daran  erinnern,  was  bisher  über  diesen  Gegenstand  geschrieben ­
  wurde.  Dies  ist  sehr  wenig.  Tancred  in  der  Einleitung

Über  diesen  Gegenstand  spricht  Sar  ti  gelegentlich  bei  den  einzelnen  Glossatoren
Wie  ich  mich  vielfach  zu  überzeugen  Gelegenheit  fand,  hat  Sartis  verdienstvolles
Werk  nur  selbstständigen  Werth  für  die  Lebensgeschichte  der  Glossatoren,  für
welche  es  meist  aus  Urkunden  schöpft;  in  die  Schriften  selbst  hat  er  bei  den  nicht
allbekannten  oft  kaum  einen  Blick  gethan,  eine  Prüfung  der  Glossen  ist  nicht
in  seinem  Plane  gelegen,  auch  standen  ihm.  nach  seinen  Citaten  zu  schliessen,
wenige  Handschriften  zu  Gebote.  Diplovataecius,  Panzirolus,  Doujat  u.  A.  gehen
auf  die  Glosse  als  solche  ebensowenig  ein.  Von  Neuern  gibt  Phillips  Kirchenrecht ­
  Bd.  4.  einige  Notizen,  ebenso  mein  Lehrbuch  die  bis  dahin  ausführlichsten
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