Zur Suffixlehre des indogermanischen Verbums. 11. 203
Dasselbe Princip der Pluralbildung herrscht aucli innerhalb des
Verbums, dessen Aoristform gewiss einen reinen Verbalausdruck
ebenso gut repräsentirt, als es das indogermanische oder
das semitische Verbum im Stande sind (vgl. meine Anzeige von
Schleicher’s „Die Unterscheidung von Nomen und Verbum in der
lautlichen Form“ in: Beiträge zur vergleichenden Sprachforschung
von Kuhn und Schleicher, Bd. V, S. 241 ff.).
Man vergleiche:
1. Person
2. Person
3. Person
Hier wird gewiss Niemand -iz (statt -miz) und -siniz für Zusammensetzungen
zweier Pronominalstämme halten, sondern wird
ebenso wie beim selbständigen Pronomen -iz für ein rein formales
Pluralsuffix erklären müssen.
Nach diesen kurzen Betrachtungen müssen wir behaupten, dass
die Ansicht, nach welcher in den Pluralformen des indogermanischen
Pronomens eine ad diti o na 1 e Z usa mme n s etzung z we ie r Prono
m in al s täm m e vorliegen soll, in der Sprachgeschichte keine
Bestätigung findet, sondern dass man von ihnen aus im Gegentheil auf
die Ansicht, dass zwischen Pronomen und Nomen in der Behandlung
gar kein Unterschied existirt, hingeführt wird.
Doch auch zugegeben, ein solcher Vorgang, nämlich additionale
Zusammensetzung von zwei Pronominalstämmen sei in den Pluralbildungen
des indogermanischen Pronomens wirklich gelegen, so
müsste derselbe aus dem Bau der indogermanischen Sprachen
gerechtfertigt werden, d. h. es müsste gezeigt werden, dass diese
ganz eigentümliche Art der Zusammensetzung innerhalb der indogermanischen
Sprachen wenigstens beim Nomen besonders beliebt
gewesen war.
Nun lässt sich aber zeigen, dass diese Art der Zusammensetzung
(im Indischen Dvandva genannt) nur dem Indischen und dem mit
Singular.
(sävär-im)
(sävär-sin)
(sävcir)
Plural.
jjj-j (sä vär- iz)
(sävär-siniz)
Jjy» (sävär-lär)