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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 66. Band, (Jahrgang 1870)

192  Goldbach  er,  Zur  Kritik  und  Erklärung:  von  L.  Apuleius  etc.

esse,  utcunque  parentes  censuerint  zugestutzt,  und  ihm  sind  die  Herausgeber ­
  bis  auf  Bosscha  gefolgt.  Oudendorp  vermuthet  utcunque
parentes  nec  uti  magistratus  censuerint  civitatis  und  Hildebrand ­
  utcunque  parentes  nec  uti  sibi  ius  esse  magistratus
censuerint  civitatis,  setzt  aber  selbst  hinzu:  quantum  autem  a  vero
absim,  ipse  sentio.  Und  er  hat  Recht.  Denn  vor  allem  geht  er  und
sämmtliche  Erklärer  von  der  falschen  Anschauung  aus,  als  hätte  Plato
in  den  Gesetzen  im  Gegensätze  zum  Staate  die  Erziehung  den
Eltern  anheim  gestellt.  Sagt  ja  doch  Ap.  selbst  im  Anfänge  dieses
Capitels  in  hac  equidem  easdem  puerorum  nutricationes,  easdem
vult  esse  artium  disciplinas.  Von  dem  Grundsätze,  dass  die  Erziehung ­
  der  Jugend  ganz  in  die  Hände  des  Staates  und  seiner
Obrigkeiten  gelegt  werden  soll,  und  dass  hierin  selbst  die  Verschiedenheit ­
  des  Geschlechtes  keinen  Unterschied  machen  dürfe,  ist
Plato  auch  in  seinen  Gesetzen  nicht  abgewichen  (vergl.  legg.  VI.
c.  11  und  12  und  VII  besonders  c.  4,  p.  794;  VIII.  c.  4,  p.  833
D  und  andere).  Daraus  erhellt,  dass  vor  parentes  eine  Negation
stehen  müsse,  und  dass  es  nicht  gerathen  sei  sexus  fallen  zu  lassen.
Esse  mag  aus  der  letzten  Silbe  des  vorhergehenden  Wortes  und
sed  entstanden  sein.  Die  arg  verderbte  Stelle  möchte  daher
wenigstens  dem  Sinne  nach  richtig  lauten  utcunque  non  parentes
nec  uti  sexus,  sed  magistratus  censuerint  civitatis.  An  dem  Zeugma
wird  wohl  niemand  Anstoss  nehmen.
            
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