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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 66. Band, (Jahrgang 1870)

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Goldbacher

c.  21,  p.  250  divitem  hunc  solum  quidem  recte  putat  (d.  i.
sapientem),  quippe  cum  thesauris  omnibus  pretiosiores  solus  videatur
possidere  virtutum  opes.  etiam  quas  quod  solus  sapiens  potest  in
usibus  necessariis  regere,  videri  ditissimus  debet.  Durch  eine  einfache ­
  Umstellung  von  etiam  quas  in  quas  etiam  lässt  sich  die  Stelle
herstellen;  nur  ist  quas  auf  opes  überhaupt,  nicht  blos  auf  virtutum
opes  zu  beziehen.  Solus  vor  sapiens  haben  alle  übrigen  Handschr.;
ich  habe  es  daher  in  den  Text  gesetzt,  weil  ich  vermuthe,  dass  es
dem  Excerptor  des  F t  nur  durch  ein  Versehen  entfallen  ist.
c.  22,  p.  251  iure  igitur  putandum  est,  eum,  qui  sit  gnarus
bonorum,  cupidum  quoque  eiusmodi  rerum  esse;  is  enim  solus  bonis
desideriis  aecenditur,  qui  bonum  illud  oculis  animi  videt,  hoc  esse
sapientem.  istud  vero  quoniam  est  ignarus,  osor  quoque  nec  amicus
virtutum  sit  necesse  est.  Alle  Guten  oder  Weisen,  hörten  wir  im  Anfänge ­
  dieses  Capitels,  sind  untereinander  bekannt  und  befreundet;
die  Triebfeder  dieser  Freundschaft  ist  die  Weisheit;  körperliche
Schönheit  oder  Hässlichkeit  hat  da  keinen  Einfluss.  Wer  nun  in  diesen
Kreis  gehört  (gnarus  bonorum),  der  werde  auch  nach  Dingen  streben,
die  demselben  angemessen  sind  (eiusmodi  rerum)  d.  i.  nach  guten,
denn  nur  wer  jenes  Gute  d.  i.  den  Weisen  vor  Augen  hat,  werde
auch  entflammt  von  edlen  Begierden;  wer  hingegen  den  Guten  nicht
kennt,  der  muss  auch  ein  Feind  der  Tugenden  sein.  Dies  scheint  der
Gedanke  der  Verderbten  Stelle  zu  sein.  Statt  hoc  esse  sapientem
wird  es  daher  wohl  hoc  est  sapientem  heissen  müssen.  Schlimmer
stellt  es  mit  dem  Folgenden.  Sollte  in  quoniam  nicht  qui  boni  stecken?
Für  istud  müsste  dann  natürlich  iste  geschrieben  werden.  An  Klarheit
würde  die  Darstellung  gewiss  auch  gewinnen  durch  die  unbedeutende
Änderung  von  bonum  illud  in  bonum  illum.
Der  Anfang  des  folgenden  Capitels  über  die  Gottähnlichkeit  des
Weisen  lautet  seit  der  zweiten  Ausgabe  des  Vulcanius,  mit  der  Lindenbrog
  seine  Collation  des  Flor.  Cod.  gemacht  hat:  sapientiae  finis
est,  ut  ad  dei  meritum  sapiens  provehatur;  so  stehe  es  im  Cod.  Voss,
und  Bd.;  für  ad  dei  meritum  wird  als  Variante  des  F i  dei  merito  angeführt ­
  ohne  bestimmte  Angabe,  ob  ad  sich  dort  finde  oder  fehle.
Das  Verhältniss  der  Handschr.  berechtigt  uns  aber  zur  Annahme,
dass  jene  Leseart  nur  ein  Correctionsversuch  der  Florentiner  Handschrift ­
  sei,  wie  wir,es  so  oft  schon  gefunden  haben,  und  dass  daher
auch  in  dieser  ad  dei  merito  stehe,  in  welchem  Falle  wohl  der  Ausfall
            
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