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Goldbacher
c. 21, p. 250 divitem hunc solum quidem recte putat (d. i.
sapientem), quippe cum thesauris omnibus pretiosiores solus videatur
possidere virtutum opes. etiam quas quod solus sapiens potest in
usibus necessariis regere, videri ditissimus debet. Durch eine einfache
Umstellung von etiam quas in quas etiam lässt sich die Stelle
herstellen; nur ist quas auf opes überhaupt, nicht blos auf virtutum
opes zu beziehen. Solus vor sapiens haben alle übrigen Handschr.;
ich habe es daher in den Text gesetzt, weil ich vermuthe, dass es
dem Excerptor des F t nur durch ein Versehen entfallen ist.
c. 22, p. 251 iure igitur putandum est, eum, qui sit gnarus
bonorum, cupidum quoque eiusmodi rerum esse; is enim solus bonis
desideriis aecenditur, qui bonum illud oculis animi videt, hoc esse
sapientem. istud vero quoniam est ignarus, osor quoque nec amicus
virtutum sit necesse est. Alle Guten oder Weisen, hörten wir im Anfänge
dieses Capitels, sind untereinander bekannt und befreundet;
die Triebfeder dieser Freundschaft ist die Weisheit; körperliche
Schönheit oder Hässlichkeit hat da keinen Einfluss. Wer nun in diesen
Kreis gehört (gnarus bonorum), der werde auch nach Dingen streben,
die demselben angemessen sind (eiusmodi rerum) d. i. nach guten,
denn nur wer jenes Gute d. i. den Weisen vor Augen hat, werde
auch entflammt von edlen Begierden; wer hingegen den Guten nicht
kennt, der muss auch ein Feind der Tugenden sein. Dies scheint der
Gedanke der Verderbten Stelle zu sein. Statt hoc esse sapientem
wird es daher wohl hoc est sapientem heissen müssen. Schlimmer
stellt es mit dem Folgenden. Sollte in quoniam nicht qui boni stecken?
Für istud müsste dann natürlich iste geschrieben werden. An Klarheit
würde die Darstellung gewiss auch gewinnen durch die unbedeutende
Änderung von bonum illud in bonum illum.
Der Anfang des folgenden Capitels über die Gottähnlichkeit des
Weisen lautet seit der zweiten Ausgabe des Vulcanius, mit der Lindenbrog
seine Collation des Flor. Cod. gemacht hat: sapientiae finis
est, ut ad dei meritum sapiens provehatur; so stehe es im Cod. Voss,
und Bd.; für ad dei meritum wird als Variante des F i dei merito angeführt
ohne bestimmte Angabe, ob ad sich dort finde oder fehle.
Das Verhältniss der Handschr. berechtigt uns aber zur Annahme,
dass jene Leseart nur ein Correctionsversuch der Florentiner Handschrift
sei, wie wir,es so oft schon gefunden haben, und dass daher
auch in dieser ad dei merito stehe, in welchem Falle wohl der Ausfall