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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 66. Band, (Jahrgang 1870)

Zur  Kritik  und  Erklärung-  von  L.  Apuleius  etc.

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nämlich  hat  Hildebrand  wohl  mit  Recht  bemerkt,  dass  scientia  valida
hier  sinnlos  sei;  zweitens  erwartete  man  doch  der  scientia  falsa  gegenüber ­
  eine  scientia  vera  (nicht  valida);  drittens  ist  es  unbegreiflich,
wie  Ap.  die  scientia  pervicaciae  vanitate  iactata  als  medietas  zwischen
die  scientia  valida  und  falsa  hätte  setzen  können;  viertens  machen
die  beiden  folgenden  Glieder,  in  denen  immer  je  zwei  medietates
zwischen  die  virtus  und  das  vitium  gestellt  sind,  es  sehr  wahrscheinlich, ­
  dass  dasselbe  auch  im  ersten  Gliede  der  Fall  gewesen  sei.  Als
solche  medietates  würden  nun  die  scientia  falsa  und  die  scientia  pervicaciae ­
  vanitate  iactata  nicht  ganz  unpassend  sein,  da  letztere  doch
nicht  eine  blosse  Bestimmung  der  ersteren,  sondern  ein  tieferer  Grad
ist,  als  jene;  beide  wären  daher  durch  eine  Coniunction  zu  verbinden. ­
  An  die  Stelle  von  validam  müsste  dann  in  diesem  Falle  nach
der  ganzen  Anlage  des  Satzes  zwei  Adjectiva  treten,  die  die  beiden
Extreme  bezeichnen,  wie  z.  B.  solidam  et  vanam  (Vopiscus  Tac.^c.  6
solidior  sapieutia).  So  stünde  denn  dem  gediegenen  Wissen  und
Scheinwissen  als  Gegenpaar  (altera)  das  unrichtige  Wissen  und  die
Rechthaberei  entgegen.  Freilich  gehen  diese  Vermuthungen  zu  weit,
und  wird  eine  Heilung  dieser  Stelle  immer  zu  gewaltsam  sein  müssen
um  auf  Wahrscheinlichkeit  besonderen  Anspruch  machen  zu  können;
doch  wir  sind  zufrieden,  wenn  wir  mit  diesen  wenigen  Worten  zum
Verständniss  derselben  etwas  beigetragen  und  vielleicht  einem  glücklicheren ­
  Gedanken  den  Weg  gebahnt  haben 2 ).
c.  4,  p.  22S,  wo  von  der  malitia  die  Rede  ist,  wird  es  wohl
heissen  müssen:  nec  solum  eam  inaequalitatis  vitio  claudicare  arbitratur
  sed  incumbere  etiam  ad  dissimilitudinem  anstatt  der  handschr.
Leseart  .  .  .  arbitratur  incumbere  sed  etiam  dissimilitudinem,  wo
incumbere  und  sed  verstellt,  und  ad  ausgelassen  ist,  so  wie  weiter
unten  in  demselben  Capitel:  iracundiam  audacia  (d.  i.  impugnat;  F t
durch  ein  Versehen  audaciam);  eius  comitatum  sequuntur  indignatio
et  incommobilitas  (ätjpynoim  voü  sic  interim  dixerim).
Aus  der  ersteren  dieser  beiden  Stellen  folgt  auch,  dass  im
•nächsten  Capitel  p.  227,  wo  es  von  der  virtus  im  Gegensätze  zur

2 )  Nach  einer  gütigen  Mittheilung  des  Herrn  Prof.  Vah  1  en,  welche  mir  während
des  Druckes  zukam,  ergänzt  derselbe  die  lückenhafte  Stelle  folgender  Massen:
inter  scientiam  et  inseien  tiam  validam  alteram  opinionem,  alteram
falsam  pervicaciae  vanitate  iactatam.
Sitzb.  d.  phil.-hist.  CI.  LXV1.  Bd.  1.  Hft.

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