Zur Kritik und Erklärung- von L. Apuleius etc.
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nämlich hat Hildebrand wohl mit Recht bemerkt, dass scientia valida
hier sinnlos sei; zweitens erwartete man doch der scientia falsa gegenüber
eine scientia vera (nicht valida); drittens ist es unbegreiflich,
wie Ap. die scientia pervicaciae vanitate iactata als medietas zwischen
die scientia valida und falsa hätte setzen können; viertens machen
die beiden folgenden Glieder, in denen immer je zwei medietates
zwischen die virtus und das vitium gestellt sind, es sehr wahrscheinlich,
dass dasselbe auch im ersten Gliede der Fall gewesen sei. Als
solche medietates würden nun die scientia falsa und die scientia pervicaciae
vanitate iactata nicht ganz unpassend sein, da letztere doch
nicht eine blosse Bestimmung der ersteren, sondern ein tieferer Grad
ist, als jene; beide wären daher durch eine Coniunction zu verbinden.
An die Stelle von validam müsste dann in diesem Falle nach
der ganzen Anlage des Satzes zwei Adjectiva treten, die die beiden
Extreme bezeichnen, wie z. B. solidam et vanam (Vopiscus Tac.^c. 6
solidior sapieutia). So stünde denn dem gediegenen Wissen und
Scheinwissen als Gegenpaar (altera) das unrichtige Wissen und die
Rechthaberei entgegen. Freilich gehen diese Vermuthungen zu weit,
und wird eine Heilung dieser Stelle immer zu gewaltsam sein müssen
um auf Wahrscheinlichkeit besonderen Anspruch machen zu können;
doch wir sind zufrieden, wenn wir mit diesen wenigen Worten zum
Verständniss derselben etwas beigetragen und vielleicht einem glücklicheren
Gedanken den Weg gebahnt haben 2 ).
c. 4, p. 22S, wo von der malitia die Rede ist, wird es wohl
heissen müssen: nec solum eam inaequalitatis vitio claudicare arbitratur
sed incumbere etiam ad dissimilitudinem anstatt der handschr.
Leseart . . . arbitratur incumbere sed etiam dissimilitudinem, wo
incumbere und sed verstellt, und ad ausgelassen ist, so wie weiter
unten in demselben Capitel: iracundiam audacia (d. i. impugnat; F t
durch ein Versehen audaciam); eius comitatum sequuntur indignatio
et incommobilitas (ätjpynoim voü sic interim dixerim).
Aus der ersteren dieser beiden Stellen folgt auch, dass im
•nächsten Capitel p. 227, wo es von der virtus im Gegensätze zur
2 ) Nach einer gütigen Mittheilung des Herrn Prof. Vah 1 en, welche mir während
des Druckes zukam, ergänzt derselbe die lückenhafte Stelle folgender Massen:
inter scientiam et inseien tiam validam alteram opinionem, alteram
falsam pervicaciae vanitate iactatam.
Sitzb. d. phil.-hist. CI. LXV1. Bd. 1. Hft.
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