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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 66. Band, (Jahrgang 1870)

Zur  Kritik  und  Erklärung  von  L.  Apuleius  etc.

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legenheitsehr  willkommen  war,  seinen  Dämonen  einen  Platz  in  der  Natur
anzuweisen,  theilt  er  anders  als  Plato  die  lebenden  Wesen  in  drei  Arten,
die  wiederum  in  vier  Speeies  zerfallen.  Die  erste  Art  ist  von  der
Natur  des  Feuers  und  enthält  eine  Speeies,  die  der  Gestirne;  die
zweite  Art  ist  die  von  der  Natur  der  Luft  und  hat  wieder  nur  eine
Speeies,  die  der  Dämonen;  die  dritte  Art  bestehe  aus  einer  Verbindung ­
  von  Wasser  und  Erde  und  zerfalle  in  zwei  Speeies,  die  aber  —
denn  hier  kann  auch  er  den  Eintheilungsgrund  nicht  mehr  festhalten
—  sieh  nur  durch  die  Art  ihrer  Existenz  unterscheiden  in  terrena  und
terrestria  d.  i.  in  solche  die  an  den  Boden  gebunden  sind  (vergl.
Plat.  Tim.  c.  34,  p.  77),  und  solche  die  eine  freie  Bewegung  haben.
Das  ist  nun  alles  klar  und  verständlich  bis  auf  den  räthselhaften
Zusatz  sic  enim  ponenerteron  censuit  nuncupanda.  Für  ponenerteron
wird  geschrieben  yoixx  oder  nach  Plato  yspaxlo*  xxc  -ztov  und
et  swdpov.  Davon  ist  ersteres  ganz  aus  der  Luft  gegriffen,  beim
zweiten  soll  xsCiv  dem  terrestre  und  y_zpaalov  dem  terrenum  entsprechen, ­
  was  nicht  wahr  ist;  gegen  Hildebrands  evudpov  aber
spricht  der  ganze  Zusammenhang,  da  von  Wasserthieren  hier  nirgends ­
  die  Rede  ist.  Allein  die  Stelle  hat  noch  andere  Schwierigkeiten.
Eine  directe  Berufung  auf  Plato  ist  hier  um  so  weniger  wahrscheinlich, ­
  je  weiter  Ap.  von  demselben  abweicht,  und  zweitens  sieht  die
Form  des  Satzes  nicht  darnach  aus,  als  ob  bemerkt  werden  sollte,
wie  die  hier  erwähnten  zwei  Speeies  Plato  bezeichnet  habe,  sondern
vielmehr  wie  die  griechischen  Ausdrücke  lateinisch  bezeichnet  worden
seien,  so  dass  nicht  censuit  sondern  censeo  zu  erwarten  wäre.  Man
vergleiche  nur  den  Beisatz  im  zweiten  Buche  c.  8,  p.  231  sic  enim
«Aoyov  rpißriv  elocuti  sumus  und  c.  4,  p.  226  döpjnaim  voO  sic
interim  dixerim.  Fasst  man  das  alles  zusammen,  so  dringt  sich  die
Vermuthung  auf,  dieser  Satz  sei  nichts  als  eine  Glosse,  die  jemand
in  der  Meinung  beifügte,  Ap.  habe  das  platonische  xs&v  xai  yzpacüov
mit  terrenum  und  terrestre  übersetzen  wollen.  Unter  dieser  Voraussetzung ­
  wäre  censuit  erklärt,  so  wie  nztov  xai  ^spaaiov,  das  dem
ponenerteron  immer  noch  am  nächsten  kommt.
Nicht  alles  unterliege  der  Gewalt  des  Fatums,  heisst  es  c.  12,
p.  206  ;  einiges  komme  doch  auf  uns  an,  wenn  auch  der  Einfluss  der
Fortuna  nicht  zu  verkennen  ist:  instabile  enim  quiddam  et  incurrens
intercedere  solere,  quae  consilio  fuerint  et  meditatione  suscepta,
quae  non  patiatur  meditata  ad  finem  venire.  Ich  stimme  Hildebrand
            
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