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v. Schulte
44. Wie die Zusammenstellung des §. 28 lehrt, kommen in den
meisten Handschriften die Siglen 1. la. lau. laue, vor; ein Blick in
irgend eine Handschrift mit solchen lehrt, dass dies nicht etwa das
eine oder andere mal und somit vielleicht aus Liebhaberei des Abschreibers
geschieht, sondern stehend ist, dass auf derselben Seite
diese Siglen variiren. Jedoch sei erwähnt, dass die Sigle la. in der
Comp. 1. zahlreicher ist als lau., was sich auch aus dem Folgenden
erklärt. Ich habe lange darüber geschwankt, ob die Siglen sämrntlich
auf Laurentius geben oder nicht, bin aber jetzt im Reinen
darüber, dass dies nicht der Fall ist, aus folgenden Gründen:
1. Jede Sigle setzt voraus, dass der allgemeine Usus sie auf
eine bestimmte Person beziehe. Wäre dem nicht so, entstände lauter
Verwirrung. In der Tliat finden wir dies auch im römischen wie im
canonischen Rechte. Nun kann aber 1. la. an sieb auf Lanfrancus,
Laborans, Laurentius gehen, lau. nur auf letzteren. Es wäre also in
der That sonderbar, für diesen eine andere Sigle zu gebrauchen, als
die ihn unzweifelhaft bezeichnende lau■ law.
2. lau. und laur. kommt so häufig vor, dass man kaum annehmen
kann, man habe zur Abwechslung auch 1. und la. geschrieben.
3. la. lan. ist eine hergebrachte Abkürzung für Lanfrancus
1 ). Es ist nun ausser Zweifel, dass gerade Lant'rancus zugleich
Civilist und Canonist war®). Ich werde dies aus der demnächst
bekannt zu machenden Summa des Johannes Hispanus noch
näher darthun. Dieser citirt ihn als Civilisten stets mit dominus
la. oder lan., als Canonisten schlechtweg la. oder lan. auf gegen
50 Seiten, den lau. auf 33 Seiten stets constant, und setzt wiederholt
in derselben Stelle la. und lau. in Gegensatz zu einander. Zugleich
ist daraus der Beweis zu liefern, dass 1. und la. identisch
sind. Es bedarf keines Wortes darüber, dass dieser Schriftsteller,
der 1236 schrieb, nur herkömmliche Zeichen gebrauchte. Wenn
man nun für den Canonisten Lanfrancus dieselbe Sigle 1. la. lan. gebrauchte,
die dem Civilisten Lanfrancus, d. h. derselben Person zukam,
so verstand sich das wohl von selbst. Ich stelle nun zum Beweise
des Gesagten ein paar entscheidende Stellen nebeneinander.
*) v. Savigny Gesch. V. S. 73 ff. hes. Note e. f. g.
a ) Savigny a. a. 0.