Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 66. Band, (Jahrgang 1870)

Literaturgeschichte  der  Compilationes  antiquae  etc.

101

43.  Einige  Punkte  müssen  noch  erledigt  werden,  bevor  ich  die
Erörterung  über  die  Compilatio  prima  mit  Tancreds  Apparat  und  der
Frage  nach  der  Zeit  der  Abfassung  schliessen  kann.  In  verschiedenen
Glossen  wird,  wie  sich  gezeigt  hat,  Huguccio,  Jo.  (Faveritinus),
Bazi  an  us  u.  a.  citirt.  Haben  diese  sie  glossirt?  Nein.  Bezüglich
des  Joh.  Fav.  bedarf  dies  keiner  Erwähnung,  da  er  die  Compilatio
prima  gar  nicht  mehr  erlebt  hat,  es  aber  überflüssig  ist,  wegen  der
corrupten  Lesarten  der  Ausgaben  und  einzelner  Handschriften  der
Glossa  ord.  auf  die  Widerlegung  von  einem  anderen  einzugehen.
Ebensowenig  ist  es  nöthig,  für  Rufinus,  Silvester  weiter  zu
widerlegen.  Von  Huguccio,  Bazianus,  Gandulphüs,  Me  1  endus,
  Rodoicus  u.  a.  finden  sich  keine  Siglen  vor.  Wenn  Jolinunes
Andreae  meint,  R.  könne  auf  Richardus,  Rufinus  und  Rodoicus  gehen,
so  begeht  er  einen  Verstoss.  Man  war  nicht  so  ungenau.  Ich  habe
stets  Ro.  R.  und  Ru.  bei  Citaten  sehr  gut  unterschieden  gefunden
und  glaube  daher  absolut  das  Vorkommen  anderer  Siglen  als  der  auf
Richardus  passenden  bestreiten  zu  dürfen.  Man  setzt  dem  vielleicht
entgegen:  solche  könnten  in  anderen  Handschriften  als  den  von  mir
eingesehenen  stehen.  Das  ist  möglich;  aber  wenn  17  Handschriften,
welche  die  Glosse  in  allen  Gestalten  von  der  ältesten  bis  zur  jüngsten
aufweisen,  eine  Ansicht  bestärken,  geht  sie  wohl  von  der  Behauptung
zur  ziemlichen  Gewissheit  über.  Dazu  kommt,  wie  ich  bereits  früher
angedeutet  habe,  dass  die  citirten  Stellen  sich  auf  Materien  oder
Capitel  beziehen,  die  im  Dekrete  stehen.  In  der  That  lassen  sich
denn  auch  die  Citate  von  Huguccio  u.  s.  w.  aus  seiner  Summe  erweisen ­
  i).  Was  Bazianus,  Gandulphus,  Melendus  u.  A.  betrifft, ­
  so  liegt  die  Schwierigkeit  darin,  dass  man  bisher  weder  ihre
Summen  kennt,  noch  ausgiebige  Kenntuiss  von  ihren  Glossen  zum
Dekrete  besitzt.  Ich  werde  in  einer  späteren  Abhandlung  bis  zu  einem
gewissen  Grade  dem  abhelfen  und  dann  auch  für  manche  Citate  die
Nachweise  liefern.

*)  Habe  ich  das  nicht  bei  allen  gethan,  so  liegt  der  Grund  darin,  dass  ein  solches
Citat  sich  an  den  verschiedensten  Stellen  finden  kann;  man  kann  sich  nun  wohl
hei  der  planmässigen  Lectüre  alle  Stellen  anmerken,  aber  nicht,  wenn  man  eine
Stelle  sucht,  ein  Buch  von  474  Blättern  gross  fol.,  das  unendlich  abgekürzt  geschrieben ­
  ist  (so  viel  enthält  sie  in  der  mir  gerade  vorliegenden  ß  a  m  b.  Ilandschr.
P.  II.  28.),  jedesmal  durchlesen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.