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K v \ c a I a
mit Recht zu bemerken, „dass der Begriff der Einheit hier einleuchtend
nur durch c vertreten ist“. Wenn Corssen (krit. Nachtr.
263) die Herleitung von eka bestreitet, „weil der Abfall eines anlautenden
langen e im Latein durchaus ohne Beispiel ist“, so ist zu bemerken,
dass in cocles eben nicht ein anlautendes e abgefallen ist,
sondern dass der erste Bestandtheil ka ist, dem an und für sich die
Bedeutung „eins“ zukommt. Benfey (Kuhn’s Ztschft. II, 222) erklärt
ähnlich coelebs. Wichtig und richtig scheint Bopp's Erklärung des
Femininstammes skr. catasar- zu sein, der, verglichen mit dem Femininstamm
des Zahlwortes drei tisar-, um ca reicher ist, so dass dies
ca die Bezeichnung der Einheit zu sein scheint, wie in ca-tvar-, ca-tur-(Vgl.
Gramm.II,68; Schleicher Comp. §. 237). Ferner hatmeinerMeinung
nach Ahrens (Kuhn’s Ztschft. 8, 331) genügend nachgewiesen,
dass das griech. -y.ig aus dem alten Zahlworte der Einheit verstümmelt
ist. — Diesen Resten glaube ich auch die Präposition cum anfügen
zu können, was ich in dem Excurs I. zu begründen suchen werde.
IV.
Aber auch bei dieser Geltung des in Rede stehenden Pronominalstammes
kann man noch nicht stehen bleiben, sondern man ist gezwungen,
noch einen Schritt weiter zu gehen und entweder (mit
Benfey) eine Verbalwurzel ») oder einen demonstrativen Pronominalstamm
anzunehmen. Letzteres halte ich für das richtige, indem
ich überhaupt von der Richtigkeit der Ansicht überzeugt bin, dass
alle Pronominalwurzeln keine eigentliche Bedeutung hatten, sondern
ursprünglich nur eine lautliche Beigabe zu der Deixis, welche durch
die Handbewegung oder durch eine sonstige Gebärde des Körpers
erfolgte, bildeten. Die hiebei sich aufdrängenden Fragen „war die
Wahl dieses oder jenes lautlichen Ausdruckes, um die Deixis zu
unterstützen, gleichgiltig, oder bestand schon von Anfang an eine
gewisse Wahlverwandtschaft, der zufolge verschiedenen Modificationen
der Deixis (z. B. mit Rücksicht auf die Nähe oder Ferne) bestimmte
Lautkörper sich beigesellten? ferner, wenn die Wahl
gleichgiltig war, wie und auf welcher Grundlage fand die Differenzirung
der Gebrauchsweisen statt?“ diese und ähnliche Fragen
werden freilich wohl immer Fragen ohne Antwort (wenigstens ohne
eine ganz zufriedenstellende Antwort) bleiben.
*) Benfey (Kuhn’s Zeitschr. 9, 123).