Untersuchungen auf it. Gebiete der Pronomina, besonders der lateinischen, 8 l
lose Relativsätze mit qui, og äv der Wendung „si quis, im zig“ entsprechen,
was für den Zusammenhang des indefiniten und relativen
Moments zeugt.
3. Für quisque wird schwerlich jemand eine interrogative Bedeutung
als die ursprüngliche voraussetzen wollen; Bopp sagt mehrmals,
dass, sowie skr. ca, so auch lat. que als Fragetilger fungiere;
quis soll seine ursprünglich interrogative Geltung durch Hinzufügung
von que verloren haben! Wie sonderbar ist doch diese Annahme, dass
ein eigentlich interrogatives Wort (das müsste ja ca, que nach der
gewöhnlichen Annahme sein) gerade die eigenthiimliche Kraft haben
soll, den interrogativen Charakter des Wortes, mit dem es eine Verbindung
eingeht, zu zerstören ! Dies quisque nun aber, bei dem keine
Spur der interrogativen Geltung sich findet, das vielmehr entschieden
indefinit ist, hat auch die relative Bedeutung; so z. B. Plaut. Asin. 2,
3, 24 quisque obviam liuic occesserit irato, vapulabit (ursprünglich
„irgend einer wird diesem in den Wurf kommen, er wird Schläge
bekommen“ = wer immer diesem in den Wurf kommen wirdu. s.w.).
Mil. gl. 2, 2, 3; 2, 5, SO; 4, 9, 14 u. s. Dasselbe gilt von quandoque
= quandocumque.
4. Auch bei quisquis wird man wohl nicht an eine ursprünglich
interrogative Geltung denken. Von der indefiniten Bedeutung finden
sich Spuren , die ich nicht durch Annahme der Auslassung des Verbum
substantivem erklären möchte ; so CatoR.R. c. 7 in eodem fundo
suum quidquid conseri oportet. Cap. 48. suum quidquid genus talearurn
serito; und namentlich unusquisquis = unusquisque, wie
Cato bei Fest. p. 234 qui unumquidquid mature transigit, is properat:
— ego unumquidquid quod adortus er am transigebam.
Plaut. Trin. 4, 2, 39 si unumquidquid singillatim et placide percontabcre.
— Aus der indefiniten Geltung hat sich die relative entwickelt.
5. Wichtig sind ferner noch andere Wörter, die als subordinierende
Conjunctionen relative Bedeutung angenommen haben und hei
denen dieselbe durchaus nicht aus der interrogativen Geltung erklärt
werden kann, da sie eben diese niemals hatten. Hieher gehört vor
allen dum, mag nun diesem Worte ein Pronominalstamm da- (der
jedenfalls demonstrativ sein musste, eine Modification von ta-~) zu
Grunde liegen oder mag es nach Corssen (Ausspr. II, 149. 284) ein
Accusativ von diits sein, so dass dum „ursprüglich den Tag, dann