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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Untersuchungen  auf  it.  Gebiete  der  Pronomina,  besonders  der  lateinischen,  8  l

lose  Relativsätze  mit  qui,  og  äv  der  Wendung  „si  quis,  im  zig“  entsprechen, ­
  was  für  den  Zusammenhang  des  indefiniten  und  relativen
Moments  zeugt.
3.  Für  quisque  wird  schwerlich  jemand  eine  interrogative  Bedeutung ­
  als  die  ursprüngliche  voraussetzen  wollen;  Bopp  sagt  mehrmals, ­
  dass,  sowie  skr.  ca,  so  auch  lat.  que  als  Fragetilger  fungiere;
quis  soll  seine  ursprünglich  interrogative  Geltung  durch  Hinzufügung
von  que  verloren  haben!  Wie  sonderbar  ist  doch  diese  Annahme,  dass
ein  eigentlich  interrogatives  Wort  (das  müsste  ja  ca,  que  nach  der
gewöhnlichen  Annahme  sein)  gerade  die  eigenthiimliche  Kraft  haben
soll,  den  interrogativen  Charakter  des  Wortes,  mit  dem  es  eine  Verbindung ­
  eingeht,  zu  zerstören  !  Dies  quisque  nun  aber,  bei  dem  keine
Spur  der  interrogativen  Geltung  sich  findet,  das  vielmehr  entschieden
indefinit  ist,  hat  auch  die  relative  Bedeutung;  so  z.  B.  Plaut.  Asin.  2,
3,  24  quisque  obviam  liuic  occesserit  irato,  vapulabit  (ursprünglich
„irgend  einer  wird  diesem  in  den  Wurf  kommen,  er  wird  Schläge
bekommen“  =  wer  immer  diesem  in  den  Wurf  kommen  wirdu.  s.w.).
Mil.  gl.  2,  2,  3;  2,  5,  SO;  4,  9,  14  u.  s.  Dasselbe  gilt  von  quandoque
  =  quandocumque.
4.  Auch  bei  quisquis  wird  man  wohl  nicht  an  eine  ursprünglich
interrogative  Geltung  denken.  Von  der  indefiniten  Bedeutung  finden
sich  Spuren  ,  die  ich  nicht  durch  Annahme  der  Auslassung  des  Verbum ­
  substantivem  erklären  möchte  ;  so  CatoR.R.  c.  7  in  eodem  fundo
suum  quidquid  conseri  oportet.  Cap.  48.  suum  quidquid  genus  talearurn
  serito;  und  namentlich  unusquisquis  =  unusquisque,  wie
Cato  bei  Fest.  p.  234  qui  unumquidquid  mature  transigit,  is  properat:
  —  ego  unumquidquid  quod  adortus  er  am  transigebam.
Plaut.  Trin.  4,  2,  39  si  unumquidquid  singillatim  et  placide  percontabcre.
  —  Aus  der  indefiniten  Geltung  hat  sich  die  relative  entwickelt. ­

5.  Wichtig  sind  ferner  noch  andere  Wörter,  die  als  subordinierende ­
  Conjunctionen  relative  Bedeutung  angenommen  haben  und  hei
denen  dieselbe  durchaus  nicht  aus  der  interrogativen  Geltung  erklärt
werden  kann,  da  sie  eben  diese  niemals  hatten.  Hieher  gehört  vor
allen  dum,  mag  nun  diesem  Worte  ein  Pronominalstamm  da-  (der
jedenfalls  demonstrativ  sein  musste,  eine  Modification  von  ta-~)  zu
Grunde  liegen  oder  mag  es  nach  Corssen  (Ausspr.  II,  149.  284)  ein
Accusativ  von  diits  sein,  so  dass  dum  „ursprüglich  den  Tag,  dann
            
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