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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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H  o  f  m  a  n  n

Braut,  von  Italien  aus  sich  mit  dem  Christenthume  nordwärts  verbreitete. ­
  Bei  dieser  Verpflanzung  erhielt  sich  nicht  nur  die  alte  Bedeutung ­
  des  anulus  pronubus,  sondern  sie  wurde  aufgefrischt
bei  Völkern,  bei  denen  der  symbolische  Brautkauf  die  einzige  Form
der  Eheschliessung  war;  bei  Stämmen,  die  selbst  erst  kürzlich  das
Stadium  des  wirklichen  Brautkaufes  überwunden  hatten,  und  die  hei
ihren  Nachbarn  ihn  noch  immer  in  lebendiger  Übung  sahen.
Gewiss  nimmt  ein  Volk  eine  derartige  Sitte  nicht  oft  und  leicht
von  einem  anderen  an.  Wo  auch  sollte  das  Volksthum  seine  Triebkraft ­
  und  Eigenthümlichkeit  erweisen,  wenn  nicht  in  den  Gebräuchen,
mit  welchen  der  Mensch  die  drei  ernsten  Marksteine  des  irdischen
Daseins:  Geburt,  Heirat,  Tod—  zu  umgeben  liebt?  Hier  heischen
Forderungen  des  Gemüthes  Genüge  —  und  das  Gemüth  ist  ja  doch  vorzugsweise ­
  das  Individualisirende  bei  Völkern  wie  bei  Einzelnen  —;  hier
findet  die  symbolisirende  Phantasie  ein  weites  Feld  und  einen  dankbaren ­
  Stoff.  Und  in  derThat  sind  Hochzeitsgebräuche  meistens
ursprünglich.  Anders  bei  Trauungsfeierlichkeiten.  Hier  kann
die  Verpflanzung  einer  Sitte  nicht  auffallen,  die  gleichsam  im  Gefolge
des  sich  verbreitenden  Christenthums  ins  Land  drang.  Denn  die
Kirche  suchte  begreiflicherweise  dort,  wo  sie  nicht  mehr  räumlich
vorwärts  zu  dringen  brauchte,  mit  ihrem  Einfluss  tiefer  und  tiefer
in  die  Lebensverhältnisse  ihrer  Bekenner  zu  dringen;  ebenso  natürlich ­
  ist  es,  dass  ihr  Absehn  hierbei  vor  allem  auf  jene  drei  Momente
gerichtet  war.  Und  da  religiöse  Überzeugungen  und  Bedürfnisse  mit
den  Vorgängen  im  Familienleben  viel  näher  Zusammenhängen,  als
mit  den  Geschälten  des  profanen  Verkehrs,  so  kann  es  uns  nicht
wundern,  dass  die  Kirche  an  der  Eheschliessung  frühzeitig  Antheil
nahm,  wenn  gleich  diesem  an  sich  keine  juristische  Bedeutung  beizulegen ­
  ist ,4 ).
§•  9.
Der  Verlobungsring.
Um  so  weniger  kann  das  Eindringen  des  anulus  pronubus  in  die
germanischen  Länder  auffallen,  als  er  dort  auf  Verhältnisse  traf,  die
sehen  Bräute  am  Trauungstage  Kranz  und  Schleier  trugen  (S.  162);  von  dem
geschichtlichen  Zusammenhänge  war  ihm  nichts  bekannt.
14 )  Denn  die  N  o  t  h  w  e  n  d  i  g  k  e  i  t  kirchlicher  Einsegnung,  die  kirchliche  Eheschliessung,
ist  viel  späteren  Datums.  Vgl.  Kraut  Vormundschaft  I,  S.  176.  Ein  reiches  Material
            
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