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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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H  o  f  m  a  n  n

Beide  Bedeutungen  (Ringübergabe  zur  Bezeichnung  des  Erben
und  zugleich  als  Bekräftigung  eines  Versprechens)  erscheinen
verschmolzen  bei  Val.  Max.  VII,  c.  8  §.  5,  wo  er  mit  Entrüstung
von  einem  Römer  erzählt,  der  Jemandem  wiederholt  versprochen
hätte,  ihn  zum  Erben  einzusetzen  und  „moriens  etiam  antilos  ei  suos
tradidisset“,  und  doch  sein  Vermögen  einem  Andern  zuwendete;  das
erbitterte  Volk  habe  „fallacis  et  insidiosi  cadaver“  durch  die  Gassen
geschleift.  —  Zu  diesen  beiden  tritt  auch  noch  die  dritte  oben  erwähnte ­
  Bedeutung  (Ringübergabe  =  Schlüsselübergabe)  hinzu  in
§.  9  cit.:  ein  Senator  habe  noch  sterbend  sich  den  frivolen  Scherz
erlaubt,  Jemanden  mit  der  Versicherung,  er  habe  ihn  zum  Erben
eingesetzt,  zum  Besten  zu  haben;  „insuperque  anulus  quoque  suos
ei  tradidit,  videlicet  ne  quid  ex  ea  hereditate,  quam  non  erat  aditurus,
amitteret“.  Dass  aber  Val.  Max.  bei  der  Ringübergabe  zugleich  an
eine  feierliche  Bekräftigung  des  Versprechens  denkt,  zeigt  die  Erzählung ­
  von  der  ungewöhnlichen  Erbitterung  des  Volkes  und  seine
eigene  Entrüstung.
In  dieser  Bedeutung  nun,  in  dieser  symbolischen  Beziehung  des
Ringes  zu  Treue  und  Glauben  liegt  der  tiefere  Grund,  warum  man  in  alter
Zeit  zur  Arrha  bei  Kaufgeschäften  gerne  einen  Ring  wählte.
Die  Münze  war  nur  ein  „argumentum“  des  Willens,  nicht
mehr  zurückzutreten;  der  Ring  enthielt  zugleich  eine  solenne  Bekräftigung ­
  des  darauf  abzielenden  Versprechens.
Um  so  mehr  musste  sich  der  Ring  als  Arrha  bei  den  Spo  nsalie
  n  empfehlen;  und  da  konnte  es  nicht  ausbleiben,  dass  in  dem
Masse,  als  die  Erinnerung  an  die  Form  des  symbolischen  Brautkaufes
zurücktrat,  die  Beziehung  auf  die  Treue  der  Neigung  geläufiger
wurde.  In  der  römischen  Zeit  vorbereitet,  geht  die  Entwicklung  im
Mittelalter  dahin,  dass  allmählig  der  Gedanke  an  die  Vertragstreue,
an  die  Unverbrüchlichkeit  des  gegebenen  Wortes  durch  den  Gedanken
an  die  Treue  und  Unverbrüchlichkeit  der  vorbereiteten  oder  geschlossenen ­
  ,  alle  Lebensbeziehungen  umfassenden  Einigung  verdrängt
wird.  Nicht  mehr  „anuli  fides“,  sondern  „fidei  anulus“  a»)  ist  der
Ausdruck  für  diese  veränderte  Anschauung.
—  allgemein  behauptet:  das  „Beglaubigungssiegel“  sei  den  Römern  unbekaunt
gewesen.
20 )  Nicolaus  PP.,  epist.  ad.  Bulgaros:  „Postquam  arrhis  sponsam  sibi  sponsus  per
digitum  fidei  anulo  insignitum  desponderit"  ....  (Du  Cange,  glossarium
            
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