848
H o f m a n n
Beide Bedeutungen (Ringübergabe zur Bezeichnung des Erben
und zugleich als Bekräftigung eines Versprechens) erscheinen
verschmolzen bei Val. Max. VII, c. 8 §. 5, wo er mit Entrüstung
von einem Römer erzählt, der Jemandem wiederholt versprochen
hätte, ihn zum Erben einzusetzen und „moriens etiam antilos ei suos
tradidisset“, und doch sein Vermögen einem Andern zuwendete; das
erbitterte Volk habe „fallacis et insidiosi cadaver“ durch die Gassen
geschleift. — Zu diesen beiden tritt auch noch die dritte oben erwähnte
Bedeutung (Ringübergabe = Schlüsselübergabe) hinzu in
§. 9 cit.: ein Senator habe noch sterbend sich den frivolen Scherz
erlaubt, Jemanden mit der Versicherung, er habe ihn zum Erben
eingesetzt, zum Besten zu haben; „insuperque anulus quoque suos
ei tradidit, videlicet ne quid ex ea hereditate, quam non erat aditurus,
amitteret“. Dass aber Val. Max. bei der Ringübergabe zugleich an
eine feierliche Bekräftigung des Versprechens denkt, zeigt die Erzählung
von der ungewöhnlichen Erbitterung des Volkes und seine
eigene Entrüstung.
In dieser Bedeutung nun, in dieser symbolischen Beziehung des
Ringes zu Treue und Glauben liegt der tiefere Grund, warum man in alter
Zeit zur Arrha bei Kaufgeschäften gerne einen Ring wählte.
Die Münze war nur ein „argumentum“ des Willens, nicht
mehr zurückzutreten; der Ring enthielt zugleich eine solenne Bekräftigung
des darauf abzielenden Versprechens.
Um so mehr musste sich der Ring als Arrha bei den Spo nsalie
n empfehlen; und da konnte es nicht ausbleiben, dass in dem
Masse, als die Erinnerung an die Form des symbolischen Brautkaufes
zurücktrat, die Beziehung auf die Treue der Neigung geläufiger
wurde. In der römischen Zeit vorbereitet, geht die Entwicklung im
Mittelalter dahin, dass allmählig der Gedanke an die Vertragstreue,
an die Unverbrüchlichkeit des gegebenen Wortes durch den Gedanken
an die Treue und Unverbrüchlichkeit der vorbereiteten oder geschlossenen
, alle Lebensbeziehungen umfassenden Einigung verdrängt
wird. Nicht mehr „anuli fides“, sondern „fidei anulus“ a») ist der
Ausdruck für diese veränderte Anschauung.
— allgemein behauptet: das „Beglaubigungssiegel“ sei den Römern unbekaunt
gewesen.
20 ) Nicolaus PP., epist. ad. Bulgaros: „Postquam arrhis sponsam sibi sponsus per
digitum fidei anulo insignitum desponderit" .... (Du Cange, glossarium