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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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Hofmann

haben,  wie  bei  uns  die  Einhändigung  der  Schlüssel,  da  bei  Griechen ­
  <>)  und  Römern  das  Versiegeln  häufig  die  Stelle  ries
Verschliessens  vertrat;  ja  die  Übergabe  konnte  auch  lediglich
diesen  Zweck  haben  ohne  jene  symbolische  Bedeutung.  Hieraus
erklärt  sich  nun  vollständig  1.  77  §21  D.  XXXI  (Papinian.):  Pater
pluribus  fdiis  heredibus  institutis  moriens  claves  et  anulurn  custodiae
  causa,  maiori  natu  filiae  tradidit,  et  libertum  eidem  filiae,
qui  praesens  erat,  res,  quas  sub  cura  sua  liabuit,  assignare  iussit;
commune  filiorum  negotium  gestum  intelligebatur,  nec  ob  eam  rem
apud  arbitrum  divisionis  praecipuam  causam  filiae  fore“.
Unter  den  zahlreichen  Spuren  dieser  Bedeutung  im  Mittelalter
soll  nur  an  die  Verwendung  des  Fingerringes  bei  Übergabe  grosser
Domänen  is)  und  an  die  damit  zusammenhängende  Belehnung  „itiit
Ring  und  Stab“  erinnert  werden“.  „Anulus  est  signum  investiturae
et  investitura  est  signum  traditae  potestatis“  14 ).
Was  die  andere  Bedeutung,  d.  h.  die  symbolische  Beziehung
des  Ringes  zu  Treue  und  Glauben  betrifft,  so  kann  auch  hier
zuerst  auf  den  Orient,  auf  die  Schwurringe  der  arischen
Völker  und  auf  dieThatsache  verwiesen  werden,  dass  Ringe  von  der
jenen  eigenthümlichen  auffallenden  Gestalt  in  dem  weiten  Raume  vom
iranischen  Hochland  bis  zum  skandinavischen  Norden  an  sehr  vielen
Stellen  ausgegraben  wurden  i»).
Für  den  römischen  Verkehr  ist  diese  Bedeutung  vielfach
bezeugt;  und  da  ist  vor  allem  als  classischer  Zeuge  Ateius  Capito
anzuführen,  der  „pontificii  iuris  inter  primos  peritus“  war  (Macrob.

**)  Hermann,  Griech.  Alterthümer,  §  22,  N.  35  fg.
12 )  PI  in.  hist.  nat.  33,  cap.  I,  s.  6.  Val.  Max.  1.  c.  Tacit.  annal  II,  2  („ac  vilissima
utensilium  anulo  clausa“).
,s )  S.  die  Belegstellen  bei  Du  Cange  s.  v.  investitura.
14 )  Texier,  dict.  d’orfevrerie,  col.  144;  vgl.  cap.  12  X  de  sent.  et  re  iud.  II,  27;
cap.  3  X  de  his,  quae  fiunt  a  mai.  III,  11;  cap.  4.  X  de  conc.  praeb.  II,  8.
15 )  Globus,  Bd.  XIII.  S.  329  fg.;  Bd.  XIV,  S.  176—180.  —  Klemm  spricht  an
zwei  Stellen  (Culturgeschichte,  IX,  S.  32  und  „die  Frauen“  II,  S.  152)  die  Überzeugung ­
  aus,  dass  ein  grosser  Theil  der  der  vaterländischen  Erde  enthobenen
Bronzeringe  als  Trauringe  gedient  haben  mag.  Das  ist  ein  Irrthum,  der  nur
dadurch  begreiflich  wird,  dass  Klemm  der  Ursprung  und  die  Geschichte  des
Trauringes  unbekannt  war.  Vielmehr  dürften  viele  dieser  Ringe  —  nämlich  die
grossen,  nicht  geschlossenen,  mit  Wülsten  und  scharf  hervortretenden  Reifen  verzierten ­
  —  eben  Schwurringe  gewesen  sein.
            
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