Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Über  den  Verlobungs-  und  den  Trauring-.

843

Hiemit  ist  der  Beweis  erbracht,  dass  die  ursprüngliche
Bedeutung  des  römischen  anulus  pronubus  nicht  in  dem  ethischen
Gehalte  der  Ehe,  sondern  in  der  uralten  Form  des  Frauenkaufes
zu  suchen  ist.  Dass  in  der  Zeit  des  sinkenden  Römerthuins  aus  dein
schmucklosen  Eisenreife  ein  Goldring  wurde,  der  zuweilen  einen
grossen  Werth  repräsentirte,  kann  nicht  auffallen.  Der  Ring  wurde
ein  Theil  jener  Geschenke,  in  welchen  sich  die  „sponsalitia  largitas“
seit  jeher  gefällt 20 ).  Schon  viel  früher  dürfte,  die  nüchterne  juristische ­
  Bedeutung  des  Ringes  meistens  dem  Bewusstsein  der  Betheiligten ­
  durch  eine  mehr  zum  Gemüthe  sprechende  Deutung  verhüllt
gewesen  sein.  Bei  einem  Liebeshandel  nennt  Plautus  (Miles  glor.
IV,  1,  11)  den  von  einer  Frau  gesendeten  Ring  „arrhabo  primus
amoris“;  eine  ähnliche  Vorstellung  mochte  sich  allmählig  auch
bezüglich  des  Verlobungsringes  geltend  gemacht  haben.
§•  7.
Der  Ring  als  Symbol.
Hiemit  ist  aber  die  Frage  nach  der  ursprünglichen  Bedeutung
des  Ringes  nicht  gelöst,  sondern  nur  weiter  zurückgelegt.  Es  entsteht ­
  eben  die  andere  Frage:  was  soll  der  Ring  beim  Kaufe?
Thatsache  ist:  die  Arrha  mit  formeller  Function  (§  5,  Nr.  7)  konnte
in  einer  oder  einigen  Münzen  bestehen  oder  auch  in  einem  Ringe.
Dies  gilt  sowohl  vom  griechischen  und  römischen  Kaufe,  als
von  den  römischen  Sponsalien  (§6,  N.  S);  und  derselben  Erscheinung
begegnen  wir  beim  symbolischen  Brautkauf  der  Israeliten  und
der  germanischen  Völker  i).

und  ebenso  in  den  Justinianischen  Institutionen  (pr.  Inst.  III,  23)  diese  Bemerkung
an  die  Spitze  der  Lehre  vom  Kaufe  gestellt  ist,  bliebe  bei  der  gegenteiligen
Annahme  geradezu  unbegreiflich.
20 )  Die  kostbaren  Schmucksachen,  die  Maximinus  Junior  seiner  Braut  schenkte,
nennt  Capitolinus  (c.  1)  „arrhae  regiae“  und  hebt  es  besonders  hervor,  dass
sie,  obgleich  sich  das  Verhältniss  zerschlug,  der  Beschenkten  gelassen  wurden.
1 )  Mendelssohn,  Ritualgesetze  der  Juden  (Ausg.  v.  1778)  S.  93  fg.  Der
Scheinpreis  besteht  in  einem  Gelde  (einer  Münze)  oder  Geideswerth;  „man
pflegt  dazu  einen  Ring  von  Gold  oder  Silber  ohne  Stein  zu  nehmen,  den  der
Bräutigam  der  Braut  an  den  Finger  steckt“.  —  In  den  Niederlanden  und  in
Friesland  gah  der  Bräutigam  der  Braut  entweder  einen  Trau-Pfennig  oder
56  *
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.