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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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H  o  f  m  a  u  n

wie  Gold“  nennt  der  Volksmund  einen  zuverlässigen  Charakter.  So
vereinigen  sich  beim  Goldring  Stoff  und  Form  zu  einer  symbolischen ­
  Bedeutung,  die  sich  ebenso  mit  der  Wahrhaftigkeit  des  feierlichen ­
  Versprechens,  als  mit  der  Treue  der  Neigung  in  Verbindung
bringen  lässt.
So  allgemein  nun  jene  Sitte,  so  naheliegend  diese  Deutung  ist,
so  ist  doch  jene  keine  ein  hei  m  i  s  c  h  e,  und  diese  nicht  die  ursprüngliche. ­
  Vielmehr  ist  die  Beringung  mit  dem  Christenthume
nach  Mittel-Europa  gedrungen,  und  die  Erklärung  für  die  ursprüngliche ­
  Bedeutung  des  Binges  ist  nicht  in  dem  ethischen  Gehalte  der
Ehe,  sondei'n  in  der  Form  des  Frauenkaufes  zu  suchen.  Beides
zu  erweisen,  ist  die  Aufgabe  dieser  Untersuchung.
§•  2-Der
  Frauen  kauf.
„Die  eheliche  Gewalt  ist  auf  niederen  Bechtsstufen
nur  die  auf  eine  Bechtsregel  gebrachte  Übermacht  des  stärkeren
Theiles“  <).  Das  Weib  ist  „die  Magd,  das  Lastthier  des  Mannes  und
sein  Eigenthum“  2).  Entweder  wird  es  einem  fremden  Stamme  durch
Eroberung  oder  Rauh  entrissen  sj,  oder  es  wird  innerhalb  des
eigenen  Stammes  gegen  Entgelt*)  erworben.  Die  Erinnerung  an
diese  Urzustände  erhielt  sich  lange  in  Sagen  5 )  und  in  dem  Ceremoniell
  der  Eheschliessung«).
Med  lögner  ristar  du  skifvan  full,
det  skada  är  pä  det  trogna  galt!“
(Tegner’s  Frifchiof  Saga,  XII,  v.  127—132.)
1 )  Trendelenburg,  Naturrecht  auf  dem  Grunde  der  Ethik,  S.  238.
2 )  G.  Klemm,  Allgem.  Culturgeschichte  der  Menschheit,  I,  S.  233.
8 )  So  heute  noch  bei  manchen  Stämmen  Neuhollands:  Klemm  III,  S.  288-4
 )  Dem  Vater  werden  für  die  Tochter  Werthgegenstände,  Dienstleistungen,  später
Geldsummen  gewährt.
5 )  Z.  ß.  Raub  der  Sabinerinnen.  Herodot’s  Geschichtswerk  beginnt  mit  Sagen  über
Weiberraub  (I,  c.  1—6).  —  Auf  wirklichem  Raub  beruht  die  Raxasa-Ehe  der  Inder ­
  (Rossbach  Unters,  üb.  d.  röm.  Ehe,  S.  207  fg.)  (Kalthoff  Jus  matr.  vet.
Indor.  p.  29).
6 )  Scheinraub  findet  sich  unter  den  Hochzeitgebräuchen  der  Römer  (Rossbach,
Unters,  üb.  d.  röm.  Ehe,  S.  328  fg.),  der  Spartaner  (Sch  öm  a  nn,  griech.
Altert.  2.  Aufl.  I,  S.  274),  der  alten  Slaven  (Ma  ci  ej  o  wski,  slavische  Rechtsgesch.
  II,  §.  189)  und  der  Beduinen  (Klemm  IV,  S.  148).  Noch  viel  häufiger
ist  der  Sch  ein  kauf  als  Form  der  Eheschliessung  (s.  Text).
            
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