Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

74

v.  Schulte

sponsa  duor.  IV.  4.).  —  8)  zu  C.  XVI.  q.  7.  'vel  secundum  Alexandrum,
  si  qpaestio  patronatus  infra  tres  menses  non  fuerit  sopita,
episcopus  invitis  patronis  poterit  ordinäre,  ut.  .’  (fehlt  das  Citat).
Das  nach  dem  Lateranensischen  Concil  erlassene  cap.  5.  de  aet,  et
quäl.  I.  8.  Comp  I.  (c.  22.  X.  III.  38.)  passt  nicht,  weil  es  sechs
Monate  hat,  aber  das  c.  4.  de  jure  patr.  Comp.  I.  (c.  3.  X.  ib.)  enthaltend ­
  den  can,  17.  des  lateran.  Concils  von  1179  passt  unbedingt;
eine  andere  Decretale  desselben  Inhaltes  kenne  ich  nicht.  8)  Dazu
die  übrigen  bereits  in  den  abgedruckten  Stellen  befindlichen  Citate.
Erwägt  man,  dass  der  Verfasser  das  3.  Lateranensische  Concil
kennt,  und  hält  damit  die  übrigen  Momente  zusammen,  so  dürfte  der
Schluss  gerechtfertigt  sein:  Die  Di  stintionen  als  zwischen
1179  und  1187  entstanden  anzunehmen;  ihre  Abfassung
später  zu  setzen,  dafür  liegt  nicht  der  geringste  Anhaltspunkt  vor.
Die  Art  der  Citate  von  Extravaganten  scheint  mir  aber  zu  beweisen,
dass  er  die  Comp.  I.  nicht  kannte:  1)  weil  er  bei  allen  Decretalen,
welche  unzweifelhaft  Alex.  III.  angehören,  dessen  Namen  erwähnt;
2)  weil  er  einmal  (hei  Citirung  der  ad  nostram  noveris)  die  Inscniption
  zusetzt,  offenbar  um  ihre  Auffindung  zu  erleichtern,  was  nicht
nöthig  war,  wenn  er  eine  streng  systematische  Sammlung  vor  sich
hatte;  3)  weil  er  die  nicht  sicher  Alex,  angehörigen  [denn  c.  'vigilanti
  wird  in  der  Append.  Clemens  Martyr  zugeschrieben]  bloss
mit  dem  Anfangsworte  (vigilanti)  oder  so  citirt,  wie  es  für  die
Comp.  I.  nicht  passt,  nämlich  hei  -dem  c.  de  symoniacis,  da  der  Titel
jener  de  symonia  lautet.
Neben  dem  Decrete  und  den  Extravaganten  ist  ein  verhältnissmässig
  reicher  Gebrauch  vom  römischen  Rechte  gemacht  worden  ;  ich
habe  gegen  20  Stellen  aus  den  Pandacten,  15  aus  dem  Codex,  2  aus
den  Authentiken,  1  aus  den  Institutionen  angemerkt.  Von  filtern  Quellen
wird  nur  Burchard  über  zwölfmal  citirt.
Für  einen  Punkt  ist  die  Summe  nicht  ohne  Interesse.  Die  Citate
Jo.  in  num.  3  und  4  i)  sind  nicht  entnommen  der  Summa  des  Job.

0  Dass  Job.  F  a  v.  auch  ausser  seiner  Summa  Glossen  geschrieben,  hat  schon
Maassen  Beiträge  S.  27  bemerkt  und  durch  ein  Citat  aus  H  u  g  u  c  c  i  o  und
einem  Münchner  Codex  nachgewiesen.  Für  die  Stelle  in  num.  3.,  welche  genau
auch  nicht  in  der  Summe  steht,  finde  ich  im  Cod.  Trevir.  906.  und  im
Bamberger  P.  I.  16.,  der  gleichfalls  neben  denen  des  Joh.  Teut.  Glossen  von
J  o  h.  F  a  v.  enthält,  keinen  Beleg.  Auch  H  u  g  u  c  c  i  o  citirt  ihn  nicht.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.