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v. Schulte
sponsa duor. IV. 4.). — 8) zu C. XVI. q. 7. 'vel secundum Alexandrum,
si qpaestio patronatus infra tres menses non fuerit sopita,
episcopus invitis patronis poterit ordinäre, ut. .’ (fehlt das Citat).
Das nach dem Lateranensischen Concil erlassene cap. 5. de aet, et
quäl. I. 8. Comp I. (c. 22. X. III. 38.) passt nicht, weil es sechs
Monate hat, aber das c. 4. de jure patr. Comp. I. (c. 3. X. ib.) enthaltend
den can, 17. des lateran. Concils von 1179 passt unbedingt;
eine andere Decretale desselben Inhaltes kenne ich nicht. 8) Dazu
die übrigen bereits in den abgedruckten Stellen befindlichen Citate.
Erwägt man, dass der Verfasser das 3. Lateranensische Concil
kennt, und hält damit die übrigen Momente zusammen, so dürfte der
Schluss gerechtfertigt sein: Die Di stintionen als zwischen
1179 und 1187 entstanden anzunehmen; ihre Abfassung
später zu setzen, dafür liegt nicht der geringste Anhaltspunkt vor.
Die Art der Citate von Extravaganten scheint mir aber zu beweisen,
dass er die Comp. I. nicht kannte: 1) weil er bei allen Decretalen,
welche unzweifelhaft Alex. III. angehören, dessen Namen erwähnt;
2) weil er einmal (hei Citirung der ad nostram noveris) die Inscniption
zusetzt, offenbar um ihre Auffindung zu erleichtern, was nicht
nöthig war, wenn er eine streng systematische Sammlung vor sich
hatte; 3) weil er die nicht sicher Alex, angehörigen [denn c. 'vigilanti
wird in der Append. Clemens Martyr zugeschrieben] bloss
mit dem Anfangsworte (vigilanti) oder so citirt, wie es für die
Comp. I. nicht passt, nämlich hei -dem c. de symoniacis, da der Titel
jener de symonia lautet.
Neben dem Decrete und den Extravaganten ist ein verhältnissmässig
reicher Gebrauch vom römischen Rechte gemacht worden ; ich
habe gegen 20 Stellen aus den Pandacten, 15 aus dem Codex, 2 aus
den Authentiken, 1 aus den Institutionen angemerkt. Von filtern Quellen
wird nur Burchard über zwölfmal citirt.
Für einen Punkt ist die Summe nicht ohne Interesse. Die Citate
Jo. in num. 3 und 4 i) sind nicht entnommen der Summa des Job.
0 Dass Job. F a v. auch ausser seiner Summa Glossen geschrieben, hat schon
Maassen Beiträge S. 27 bemerkt und durch ein Citat aus H u g u c c i o und
einem Münchner Codex nachgewiesen. Für die Stelle in num. 3., welche genau
auch nicht in der Summe steht, finde ich im Cod. Trevir. 906. und im
Bamberger P. I. 16., der gleichfalls neben denen des Joh. Teut. Glossen von
J o h. F a v. enthält, keinen Beleg. Auch H u g u c c i o citirt ihn nicht.